Detlev Schulz-Hendel: Rede zu Brückenbau in Darchau und Neu-Darchau (Antrag AfD)

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Rede zu TOP 20: Die deutsche Einheit endlich auch in Niedersachsen vollenden! Räumliche Trennung von Darchau und Neu-Darchau durch einen Brückenbau überwinden (Antr. AfD)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,

es geht der AfD nicht darum Brücken zu bauen, sondern vielmehr Gräben zu vertiefen, wie bei vielen anderen Anträgen auch.

Wir als rot-grüne Koalition werden an unseren Plänen ein zukunftsorientiertes Fährkonzept statt eines Brückenbaus festhalten. Und gerne unterstützen wir die Region bei der Konzeptentwicklung und in Folge bei der Umsetzung. Ein gut abgestimmtes Fährkonzept in Bleckede, aber auch in Neu Darchau erzeugt den größten und schnellsten Mehrwert für die Regionen und insbesondere für die Mobilität der Menschen im Amt Neuhaus. Leider hat das unbeirrte Festhalten des Landkreises Lüneburg an den Brückenplanungen das bislang verhindert. Dass der Landkreis an diesen Planungen festhält ist unverständlich, denn alle Fakten und Eckdaten sprechen eine klare Sprache: diese Brücke ist nicht zu realisieren. Da sind zunächst die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Landschaftsbild. Der vom Landkreis bestellte Gutachter macht in seinem Bericht klar: Rund 240 Hektar sind betroffen, davon 200 Hektar mit besonderer Bedeutung. Es handelt sich also um einen erheblichen Eingriff mit negativen Auswirkungen für Natur und Umwelt. Projekte wie diese Brücke sind zunächst auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000 Gebietes zu prüfen und weil das so ist, stellt der Gutachter klar - ein Brückenbau wäre nur mit einer EU-Sondergenehmigung möglich. Die gibt es Stand heute nicht und auch die Aussicht darauf nicht.

Eine Änderung des Landesraumordnungsplans ist richtig und konsequent, denn diese regionale Brücke wird nach heutigen Schätzungen mindestens rund 100 Millionen Euro kosten. Dazu kommt dann, dass die Verkehrszahlen von 2000 Fahrzeugen pro Tag ausgehen. Ich muss niemanden erklären, dass der Bau einer Brücke meilenweit von einem positiven Kosten-Nutzenwert entfernt ist und ein Brückenbau nicht zu rechtfertigen ist.

Zu Ihrem Forderungspunkt 2 bleibt festzuhalten, dass sie sich offenbar in keiner Weise mit Zuständigkeiten auskennen. Der Landtag beschließt lediglich im Rahmen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierung über deren Gesamthöhe, also Stand heute 150 Millionen Euro jährlich, davon 50% für den ÖPNV und 50% für kommunale Straßenprojekte, zu denen auch Brücken gehören. Über die eigentliche Bezuschussung wird im Ministerium entschieden, sofern dann Zuschussanträge vorliegen. Selbst eine Aufnahme in ein Mehrjahresprogramm ist nicht mit einer verbindlichen Zusage von Mitteln gleichzusetzen. Gleichwohl ist klar, eine grundsätzliche Förderungsfähigkeit liegt vor, ist aber dann im Falle eines konkreten Antrages strengen Maßstäben zu unterziehen. Nicht umsonst hat bereits Bernd Althusmann dem Landkreis nahegelegt, ein Wirtschaftsgutachten vorzulegen. Passiert ist nichts.  Alles also gute Gründe aus Landessicht ein innovatives Fährkonzept einem Brückenbau gegenüber zu favorisieren. Und mit einem Fährkonzept ist nicht der bloße Austausch einer Fähre gemeint. Hören Sie also auf damit, mit solchen Anträgen den Menschen im Amt Neuhaus Sand in die Augen zu streuen - ein Brückenbau ist nicht erforderlich, um Mobilität zu verbessern. Das wissen Sie aber auch alles selbst und Ihr Antrag gilt nur der Spaltung von Menschen.

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