Detlev Schulz-Hendel: Rede zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag (Gesetzentwurf der Landesregierung)

TOP 5.: Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

heute bringen wir formell den 3. Medienstaatsvertrag auf dem Weg, der am 01. Juli 2023 dann final in Kraft tritt. Dabei geht es im Kern darum, welche Aufgaben der öffentliche Rundfunk heute und in Zukunft wahrnehmen soll und wahrnehmen wird. Die öffentliche Diskussion um die Zustände im RBB im letzten Jahr haben die Diskussion über den öffentlichen Rundfunk deutlich angeheizt. Gar keine Frage - zu Recht wurden und werden Konsequenzen gefordert und so ist es gut, wenn wir heute den 3. Medienstaatsvertrag beschließen, und bereits der 4. Medienstaatsvertrag im Verfahren ist. Dazu hatten wir ja bereits eine erste Unterrichtung im Medienausschuss.

Der nun heute vorliegende Staatsvertrag ist ein wesentlicher Zwischenschritt innerhalb einer notwendigen Gesamtreform hin zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der im Dienst des Gemeinwohls stehen wird und auch muss. Der öffentliche Rundfunk ist unerlässlich für die demokratische Meinungsbildung und deshalb bin ich froh, dass an dieser Stelle Einigkeit bei den demokratischen Parteien in diesem Landtag besteht.

Wir als demokratische Parteien müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allem Nachdruck stützen und für notwendige Reformen die politischen Rahmenbedingungen schaffen. Das gilt umso mehr, wenn auch hier bei uns im Landtag der rechte Rand versucht, den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk schlecht zu reden und sich ganz offenbar eine Medienlandschaft wünscht, wie wir sie in autoritären Staaten erleben. Es ist nicht die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Politik einzelner Parteien zu erklären, sondern die Meinungsvielfalt objektiv abzubilden.

Anrede

Die Qualität der öffentlich-rechtlichen Medienangebote müssen angesichts einer rasant und durch Krisen geprägte Gesellschaft weiterentwickelt werden, um auch klare Zeichen gegen Falschmeldungen und immer stärker umgreifenden Populismus zu setzen. Hoher Qualitätsanspruch, breit aufgestellte Zielgruppenausrichtung sind zentrale Punkte im Staatsvertrag. Wir brauchen Formate um mehr Bevölkerungsgruppen zu erreichen und meinungsbildende Angebote zu schärfen. Insbesondere begrüßen wir die verstärkte Ausrichtung auf Kinder-, Jugendliche-, junge Menschen sowie Inklusion aber auch die Vielfalt der Lebensrealitäten in unserem Land. Ein positives Beispiel dafür sind die Themenwochen der ARD.

Ich erhalte immer wieder gerade dazu positive Rückmeldungen, auch von jungen Menschen, die im Zeitalter der Streamingdienste ja nicht per se auf den öffentlichen rechtlichen Rundfunk fixiert sind. Die Weiterentwicklung der Mediatheken aber auch die Möglichkeiten des zeitversetzen Fernsehen können und sollten hier in Zukunft einen positiven Beitrag leisten. Wir stimmen dem 3. Medienstaatsvertrag heute zu, natürlich in dem Bewusstsein, dass weitere Reformen notwendig und unerlässlich sind, um den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zukunftstauglich als wichtigen Baustein der Demokratie zu gestalten.

Vielen Dank.

Zurück zum Pressearchiv