Detlev Schulz-Hendel: Rede zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zum Nds. Mediengesetz

© Plenar TV

TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes ‘ (GE Landesregierung)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg*innen,

in den Debatten rund um die Medienpolitik haben wir uns vor allem immer mit notwendigen Reformprozessen und dem Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt. Doch heute geht es darum, dass das Medienrecht und der Jugendmedienschutz an europarechtliche Vorgaben angepasst werden muss. Das bedeutet ganz konkret:

Die Anpassungen an den Digital Services Act (DAS), den die Europäische Union vorgelegt hat, sorgen für mehr Rechtsdurchsetzung im Netz. In Deutschland wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) des Bundes umgesetzt, das seit Mitte Mai in Kraft getreten ist.

Digitale Dienste, die Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln, werden zu mehr Transparenz und Schutz gegenüber Verbraucher*innen verpflichtet. Zwei weitere Beispiele: Die Möglichkeit zur Beschwerde ist leichter zugänglich und Daten von Kindern dürfen nicht mehr dafür genutzt werden, personalisierte Werbung auszuspielen. Illegale oder gar schädliche Inhalte, aber auch Hassreden können einfacher bekämpft und entfernt werden.

Durch die Novellierung werden also einerseits die Grundrechte der Internetnutzer*innen gestärkt, andererseits müssen Plattformen gesetzeswidrige Inhalte schnell entfernen. Wir können online nicht dulden, was im realen Leben verboten ist.

Zusätzlich befasst sich der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag mit der Regelung von Regionalfenstern in den reichweitenstärksten privaten Fernsehprogrammen von RTL und der Pro7/SAT1-Gruppe. Diese senden zur Zeit unter der Woche täglich eine halbe Stunde regionales Programm zu aktuellen Themen rund um politische, soziale oder wirtschaftliche Ereignisse. Damit das so bleibt, wird die Verpflichtung zu Regionalfenstern in dem Änderungsstaatsvertrag klargestellt. Damit trifft die Novelle eine wichtige Entscheidung zur Sicherung der Medienvielfalt und zur Stärkung der Regionalität der Rundfunkangebote. Gerade in diesen Zeiten sind Qualitätsjournalismus und vielfältige Medienangebote von großer Bedeutung.

Der vorliegende Entwurf, den wir heute beraten, sichert die Grundrechte der Internetnutzer*innen im Netz und verpflichtet zu mehr Medienvielfalt und Regionalität im Fernsehprogramm. Daher ist die Novelle sehr zu begrüßen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.

 

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