Kleine Anfrage:Einmalige Verlängerung der Geltung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO)?

Im April 2020 wurden von der Landesregierung besondere Wertgrenzen und weiteren Verfahrenserleichterungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren beschlossen. Deren Geltung wurde einmalig verlängert, begründet wurde diese Maßnahme jeweils mit der COVID- 19-Pandemie.

Zurück zum Pressearchiv