Kleine Anfrage:Einrichtung einer externen Clearingstelle Teil 2: Ist die Clearingstelle Bürokratieabbau verfassungskonform?

Die Einrichtung einer externen Clearingstelle bei der Industrie- und Handelskammer (IHKN) und der damit verbundene frühe Zugang zur Rechtsetzung könnte Artikel 57 Abs. 61 der Niedersächsischen Verfassung entgegenstehen. Darüber hinaus ergeben sich aus der Antwort auf die Anfrage „Einrichtung einer externen Clearingstelle - Zahlt Niedersachsen für Lobbyismus?“ (Drs. 18/5829) weitere Fragen.

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