Kleine Anfrage:Einrichtung einer externen Clearingstelle - Zahlt Niedersachsen für Lobbyismus?

In der am 2. Dezember 2019 und somit kurz vor dem finalen Beschluss des Landeshaushalts 2020 von der Landesregierung eingebrachten „technischen Liste“ findet sich auf Seite 131 von 240 eine neue Haushaltsstelle1 zur Einrichtung einer „Clearingstelle Bürokratieabbau“. In dieser neuen Titelgruppe sind für 2020 und bis einschließlich 2024 jährlich jeweils 540 000 Euro (insgesamt somit 2,7 Millionen Euro) für die „Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie bei Rechtsetzungsverfahren bei der IHKN“ eingestellt worden. Diese Mittel sind für „Dienstleistungen Dritter“ vorgesehen.

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