Kleine Anfrage:Förderung des ÖPNV in Niedersachsen verbessern - Weitergabe der erhöhten Mittel des Bundes an die Aufgabenträger

Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Mittelausstattung der ÖPNV-Aufgabenträger in Niedersachsen sind im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) geregelt. Zuletzt wurde das NNVG zum 1. Januar 2017 novelliert. Die Verwaltungskostenpauschale pro Einwohner/Einwohnerin wurde jedoch seit 1995 nicht erhöht; damit stehen den Aufgabenträgern infolge der Inflation heute weniger Mittel als vor 25 Jahren zur Verfügung. Die gestiegenen Anforderungen an den Klimaschutz und auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen den straßengebundenen ÖPNV vor weitere Herausforderungen. Der Bund hat insofern reagiert, als er die Regionalisierungsmittel dynamisiert und für die kommenden Jahre deutlich erhöht hat. Von kommunaler Seite werden Forderungen laut, das NNVG zu novellieren, die Verteilung der Mittel neu zu gestalten und die Mittelzuweisung zu dynamisieren und zu erhöhen. So gab es u. a. einen Antrag der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FWLG zur Sitzung des Kreistages in Göttingen am 29. April 2020.

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