Kleine Anfrage:Radverkehr: Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ auf Radwegen an Landesstraßen

Radwege, die parallel an Vorfahrtsstraßen entlangführen, haben in der Regel dieselbe Vorfahrtsberechtigung wie die Straße. Das bedeutet, dass der Radverkehr ebenfalls an Straßen Vorfahrt hat, die von rechts an die Straße münden. Nun gibt es aktuell Beispiele, wo an solchen Fahrradwegen, die an Landesstraßen vorbeiführen, das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ angebracht ist. Exemplarisch lässt sich die L53 nennen, Fahrtrichtung von Sögel nach Ostenwalde, wo an der Einmündung der L65 besagtes Schild angebracht ist.

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