Kleine Anfrage:Wann wird die Fischdurchlässigkeit an Niedersachsens Flüssen gemäß Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt?

Laut der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie müssen Flüsse spätestens bis zum Jahr 2027 in einem guten Zustand sein. Das bedeutet hohe Wasserqualität und gute Lebensbedingungen für diebTier- und Pflanzenwelt. Dazu gehört auch die Durchlässigkeit der Gewässer für Fische.

Die Seeve, ein Nebenfluss der Elbe im Landkreis Harburg, gilt im Sinne der WRRL als ein hoch eingestuftes Prioritärgewässer, für das Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie beschleunigt umzusetzen sind. Derzeit erschwert rund ein Dutzend Wehre und Abstürze den Fischaufstieg.

Das Landesumweltministerium hat gegenüber einem örtlichen Anglerverein angekündigt, dass im Zuge der Neuaufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der WRRL im dritten Bewirtschaftungszyklus bis 2027 eine Vollplanung für alle Wasserkörper in Niedersachsen vorgenommen werde. Dabei werden die unterschiedlichen Wasserkörper in Abhängigkeit von ihren Prioritätsstufen überplant und mit Maßnahmen versehen. Die Seeve sei überwiegend in Stufe 1 eingeordnet, der höchsten Prioritätsstufe. Entsprechend sollen die erforderlichen Maßnahmen in naher Zukunft in Angriff genommen werden.

Die Seeve ist als überregionale Wanderroute und bedeutendes Laich- und Aufzuchtgewässer für Wanderfische im Flussgebiet der Elbe und in weiten Teilen als FFH-Gebiet (FFH-Nr.041, EU-Kennzeichen 2526-331) ausgewiesen. Zu den wertbestimmenden Fischarten im FFH-Gebiet „Seeve“ gehören u. a. die im Anhang II zur FFH-RL gelisteten und europaweit in ihrem Bestand stark gefährdeten anadromen Meer-und Flussneunaugen. Seit Juli 2019 ist die Seeve unter Einbeziehung des NSG „Untere Seeveniederung“ in ihrem gesamten Verlauf von der Quelle bis zur Mündung Naturschutzgebiet.

In der NSG-VO wird ihre Bedeutung als Aufenthalts- und Laichgewässer gefährdeter Fischarten und Rundmäuler wie Meer- und Flussneunaugen gemäß Anhang II der FFH-RL hervorgehoben und als weiteres Ziel u. a. eine Verbesserung der Durchgängigkeit insbesondere für Schwachschwimmer angegeben. Die Fischwanderung wird jedoch durch etwa ein Dutzend Hindernisse (Wehre, Wehrreste von Mühlen und früherer Rieselbewirtschaftung, Sohlabstürze) behindert und teils vollständig blockiert.,

So ergibt sich die Situation, dass die Seeve zwar als FFH-und Naturschutzgebiet für die anadromen Neunaugen ausgewiesen ist, die zu schützenden Tierarten die Schutzgebiete jedoch nicht erreichen können. 

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