Kleine Anfrage:Zielabweichungsverfahren - Überplanung der ehemaligen Bahnstrecke Quakenbrück–Rheine in der Stadt Fürstenau

Mit Datum vom 12.12.2018 hat der Landkreis Osnabrück das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darüber informiert, dass die Stadt Fürstenau beabsichtigt, im Rahmen der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 9 (Deichstraße) die stillgelegte Bahnstrecke Quakenbrück–Rheine, die nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück und dem Landes-Raumordnungsprogramm als „Vorranggebiet sonstige Eisenbahnstrecke“ festgelegt ist, mit Wohnbebauung zu überplanen. Da die beabsichtigte Bauleitplanung mit den o. g. raumordnerischen Zielen kollidiert, beantragte die Stadt Fürstenau beim Landkreis  Osnabrück die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 6 Abs. 2 ROG. Der Landkreis Osnabrück beantragt mit dem o. a. Schreiben die Erteilung des Einvernehmens nach § 8 NROG durch die oberste Landesbehörde. Zum gleichen Sachverhalt und mit Datum vom 12.12.2018 bat der Landkreis Osnabrück auch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung um eine Stellungnahme. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 04.02.2019 im Ergebnis das Einvernehmen für eine Zielabweichung nicht erteilt. In einem Schreiben vom 01.02.2019 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung der beantragten Zielabweichung das Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass für die Entwicklung der Bahnstrecke 2273 eine durchgängige Alternativtrasse planerisch gesichert ist. Mit Schreiben vom 15.09.2017 hat das Eisenbahn-Bundesamt auf Antrag der DB Immobilien Region Nord in Hamburg vom 29.06.2017 für insgesamt vier Flurstücke in der Samtgemeinde Fürstenau, Bahnstrecke 2273, Streckenbezeichnung Bottrop–Nord–Quakenbrück einen Freistellungsantrag von Bahnbetriebszwecken positiv beschieden.

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