Kleine Anfrage:A 33 Nord und BVWP 2030 - Ist der Vordringliche Bedarf nach der Kostensteigerung noch zu rechtfertigen?

Laut einem Bericht in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 7. März 2018 sollen die Kosten für den geplanten Neubau der Autobahn 33 Osnabrück/N (A 1)–Osnabrück/Belm (Projekt-Nr. A33-G10-NI) im Jahr 2017 im Vergleich zu den angegebenen Kosten im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 von ursprünglich 87 Millionen auf 145 Millionen Euro gestiegen sein.
Der Wirtschaftsgeograf Prof. Dr. Jürgen Deiters stellt vor diesem Hintergrund die Einstufung der A 33 Nord in den Vordringlichen Bedarf infrage bzw. fragt, ob das Autobahnprojekt unter diesen Vo-raussetzungen überhaupt zu rechtfertigen sei, zumal aus Deiters Sicht auch der prognostizierte Verkehr geringer ausfallen soll, als zunächst angenommen wurde. Würde die A 30 zwischen Süd-kreuz und Lotter Kreuz sechsspurig ausgebaut werden, seien „weitere Kapazitäten für den groß-räumigen Straßenfernverkehr“ nicht mehr nötig. Deiters Berechnungen beziehen sich auf offizielle Angaben und Zahlen, mit denen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Umsetzung der A 33 Nord begründet. Damit hätte auch der Landesbehörde bzw. dem nieder-sächsischen Verkehrsministerium auffallen können, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis aufgrund der Kostensteigerung deutlich geringer ausfällt, als es noch im BVWP 2030 steht: Laut Deiters ist das NKV von 3,8 auf 2,1 gefallen.

 

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