Kleine Anfrage:Förderprogramm für Gaststättengewerbe: Verhindert die Technik den Zuschlag für Investitionen?

Am 08.03.2021 wurde auf der Internetseite der NBank die zweite Runde des Corona-Sonderprogramms „Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ im Kundenportal freigeschaltet. Wenige Stunden später hieß es dort, dass die zur Verfügung stehenden Mittel durch die bereits eingegangenen Anträge ausgeschöpft sind. Gefördert werden im Rahmen des Programms Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren zum Umbau, zur Erweiterung und zu sonstigen Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe wie etwa Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen, die einen Bezug zu COVID-19 haben. Dazu zählen beispielsweise neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände. Die Zuschüsse betragen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro.

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