Kleine Anfrage:Angeordneter Rückbau eines Pop-up-Radweges in Hannover: Ist Minister Althusmann tatsächlich „radverkehrsfeindlich“? Teil II

Die Landeshauptstadt Hannover hat im Sommer einen sogenannten Pop-up-Radweg an der Straße Schiffgraben ausgewiesen. Ziel und Absicht der Stadt war es zu erproben, dem Rad- und Fußgängerinnen-und -fußgängerverkehr mehr Raum zu gewähren, ohne damit in den fließenden Autoverkehr einzugreifen. Ein Versuch, der laut Medienberichten aus der Sicht der Polizeidirektion Hannover gelungen ist. Danach überwögen die „Vorteile für den Rad- und Fußgängerverkehr gegenüber den eher als gering einzuschätzenden Nachteilen für den Kfz-Verkehr“ (Neue Presse, 08.09.2021). Weiter heißt es dort: „Eine Fortführung der Maßnahme wäre daher wünschenswert.“

Mit der Einrichtung des Pop-up-Radweges ist die Stadt Hannover der novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO) gefolgt: Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StVO ist ein Verkehrsversuch wie auf der Straße Schiffgraben zugelassen. Eine besondere Gefährdungslage nach StVO § 45 Abs. 9 Satz 3 ist nicht erforderlich. Stattdessen greift die „Sonderregelung“ § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 7 StVO. Trotz dessen hat das Verkehrsministerium sechs Tage vor der niedersächsischen Kommunalwahl am 12.09.2021 gegenüber der Stadt Hannover angeordnet, den temporären Radweg an der Straße Schiffgraben zurückzubauen. Laut Medienberichterstattung beharrt das Ministerium in seiner Begründung darauf, dass die Unfalllage vor Ort als gefährlich eingestuft werden müsse, um einen solchen Radweg auszuweisen. Dies aber habe die Polizei nicht getan. Die Anweisung des Ministeriums sorgt für Kritik und Verständnislosigkeit: So reagierte der ADFC Hannover „entsetzt über die radverkehrsfeindliche Haltung des Verkehrsministers Althusmann“ (Pressemitteilung ADFC 07.09.2021).

Die Anordnung zeige laut ADFC Hannover, dass der Christdemokrat kein Verständnis vom Rad- und Fußverkehr habe. Die Neue Presse vermutet, dass „man in dem Haus von Minister Bernd Althusmann (CDU) lediglich von einer alten Regelung der Straßenverkehrsordnung ausgegangen“ sei (Neue Presse, 08.09.2021). „Nicht aber von einer Neuerung, die sogenannte ‚Verkehrsversuche‘ zulässt.“ Auch innerhalb der CDU verstehen Parteimitglieder nicht, wie es zu der Anordnung kommen konnte: CDU-Bezirksbürgermeisterin Cornelia Kupsch etwa befürwortet das Modellprojekt und reagiert enttäuscht (Neue Presse, 08.09.2021). Der Argumentation des Ministers könne sie nicht folgen. Laut Hannoverscher Allgemeiner Zeitung rieche die Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wenige Tage vor der Kommunalwahl nach „Wahlkampf“ (HAZ 08.09.2021).

In der Anfrage vom 09.09.2021 mit der Drucksache 18/9893 fragten wir u. a. die Landesregierung, wann das Verkehrsministerium in der Vergangenheit gegenüber Kommunen schon einmal angeordnet hatte, Radwege zurückzubauen. Dazu antwortete die Landesregierung (Drucksache 18/10004): „Es wird keine Statistik über die Anzahl und Art fachaufsichtlicher Verfahren in der obersten Verkehrsbehörde geführt. Für eine detailliertere Antwort wären umfangreichere Auswertungen vonnöten. Der dafür erforderliche Aufwand ist innerhalb des für eine kurzfristige Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht realisierbar.“ Im Rahmen einer längerfristigen Kleinen Anfrage, die der Landesregierung mehr Zeit für die Beantwortung lässt, fragen wir daher:

Wann und wo hat das Verkehrsministerium seit 2008 gegenüber Kommunen angeordnet, Radwege zurückzubauen (bitte einzeln nach Jahr, Kommune und mit juristischer Begründung aufführen)?

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