Kleine Anfrage:Härtefallhilfen in Niedersachsen

Mit der Richtlinie über die Gewährung von Härtefallhilfen für Unternehmen und Soloselbständige („Härtefallhilfe Niedersachsen“) sollen Unternehmen unterstützt werden, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not gelangt sind, jedoch keinen Anspruch auf andere Wirtschaftshilfen, wie beispielsweise die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe oder die Dezemberhilfe, haben. Die Clearingstelle Niedersachsen stellte in ihrer Stellungnahme zum Richtlinienentwurf vom 03.05.2021 Änderungsbedarfe dar, beispielsweise zum Scoringmodell und zu den Anforderungen an zu fördernde Unternehmen. Die Antragsvoraussetzungen seien „in weiten Teilen der Überbrückungshilfe III nachgebildet“, was laut Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e. V. „nicht plausibel sei“¹. Des Weiteren berichten Unternehmen von Schwierigkeiten bei der Antragsstellung oder auch, dass sie erneut durch das Raster fallen.

 

1  Clearingstelle Niedersachsen: „Stellungnahme der Clearingstelle des Landes Niedersachsen zum Richtlinienentwurf über die Gewährung von Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbständige (,Härtefallhilfe Niedersachsen‘) für das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung“, 3. Mai 2021

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