Kleine Anfrage:Bau der Arena Lüneburger Land durch den Landkreis Lüneburg: Prüfung durch die Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium

Bezüglich des bisherigen Sachverhalts beziehe ich mich auf meine Vorbemerkungen in den Kleinen Anfragen mit den Antworten der Landesregierung in den Drucksachen 18/3751 und 18/4449, beide aus 2019, sowie die Drucksache 18/7221. In der Drucksache 18/7221 wird bei der Beantwortung der Frage 1 darauf verwiesen, dass zahlreiche im Rahmen des Prüfungsprozesses entstandene umfangreiche Detailfragen erst kürzlich geklärt werden konnten. Ergänzend beziehe ich mich auf die Berichtserstattungen der Lüneburger Landeszeitung vom 10.02. und vom 11.02.2021. In der Berichterstattung vom 11.02.2021 heißt es, dass die Kommunalaufsicht kein Dienstvergehen des ehemaligen Landrates Manfred Nahrstedt erkennen könne und sich somit auch keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen ergeben. Nach Abschluss der Prüfungen seien keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte entstanden, die den Verdacht eines Dienstvergehens ergäben. Gleichzeitig hat der Landrat des Landkreises Lüneburg, Jens Böther, ein Disziplinarverfahren gegen den ersten Kreisrat Jürgen Krumböhmer eingeleitet. In der Berichterstattung der Lüneburger Landeszeitung wurde auch auf einen internen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes verwiesen, indem festgestellt werde, dass der erste Kreisrat mit den einzelnen Projektphasen zum Bau der Arena Lüneburger Land überfordert gewesen sei. Dennoch habe er sich keines Dienstvergehens schuldig gemacht, da er fachliche Unterstützung beim damaligen Landrat Manfred Nahrstedt eingefordert habe, diese aber nicht erhalten habe.

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