Kleine Anfrage:Aktueller Stand zu Autobahnen in Niedersachsen (Teil 2): Die Küstenautobahn A 20

Das Autobahnprojekt A 20 ist im Gesamtnetz des Europäischen Verkehrsnetzes (TEN) enthalten, allerdings wird die Küstenautobahn nicht im Kernnetz aufgeführt und damit als nicht notwendig eingestuft, da u. a. die Güterverkehrsströme nicht nach Osten, sondern vorrangig nach Süden abfließen¹. Die vorgesehene Trasse der Küstenautobahn führt durch zahlreiche Moor- und Marschlandschaften. Die A 20 wird im Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als Straßenprojekt mit dem niedrigsten Umweltnutzen und damit mit dem höchsten Umweltschaden ausgewiesen². Das Gutachten³ des BUND zum Bau der A 20 belegt für die Streckenabschnitte in Niedersachsen und für den Elbtunnel bei Glückstadt eine Verdopplung der Baukosten. Laut Studie sei im Entwurf des BVWP 2030 von März 2016 die A 20 mit einem NKV von 1,6 ausgewiesen worden, im BVWP 2030 wurde die gesamte A 20 (A 20 von der A 28 in Niedersachsen bis Weede in Schleswig-Holstein) mit Kosten in Höhe von 3,7 Milliarden Euro veranschlagt. Der BUND weist jedoch nach, „dass die gesamte A 20 mit dem Preisstand 2019 mindestens 5,8 Milliarden Euro kostet, schlussendlich aber mindestens 7 Milliarden Euro kosten wird“. Damit würden die Kosten für den Bau der A 20 im BVWP 2030 unterschätzt und würde damit das NKV der Küstenautobahn überschätzt werden. Laut BUND liegt das tatsächliche NKV der A 20 weit unter 1. Damit würden die Kosten der A 20 deren Nutzen überwiegen, „sodass die A 20 unwirtschaftlich und damit nicht bauwürdig ist“.

 

1 Verordnung (EU) Nr. 1315/2013, Karte5.4, PDF-S. 51, Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-con-tent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R1315

2 BVWP-Umweltbericht, S. 132

3 Gutachten BUND: „Die Kosten der Autobahn A 20“, 15.10.2020.

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