Kleine Anfrage:Die Ersatzfreiheitsstrafe in Niedersachsen

Laut Auskunft der Niedersächsischen Anlaufstellen für Straffällige (www.die-anlaufstellen.de) sind regelmäßig 450 Plätze in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten (JVA) mit Personen belegt, die eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) verbüßen.

EFS werden verhängt, wenn jemand seine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will. „Dann muss die oder der Verurteilte die ,Tagessätze‘ absitz(en). Das kostet nicht nur viel Geld und belegt knappe Haftplätze. Außerdem bekommt die oder der Verurteilte zusätzliche Probleme, weil Bindungen zur Familie oder dem Berufsleben für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden. Wenn sie oder er stattdessen gemeinnützige Arbeit verrichtet, ist damit allen gedient“¹, führt die Landesregierung auf ihrer Webseite zum Programm „Schwitzen statt Sitzen“ aus, das genauso wie die Maßnahme „Geldverwaltung statt Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe“ dazu führen soll, EFS zu vermeiden.

Die neue Bundesregierung plant laut Medienberichten die Herabstufung des „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen, § 265 a StGB) zu einer Ordnungswidrigkeit. Dieses Ansinnen wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) auch deshalb unterstützt, weil es die Anzahl der EFS reduzieren würde.

1 https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/themen/strafrecht_und_soziale_dienste/schwitzen_statt_sitzen/schwitzen-statt-sitzen-10362.html

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