Abschaffung des Paragrafen 219a:Detlev Schulz-Hendel: Frauenverachtende Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen endlich abschaffen

„Ärztinnen und Ärzte müssen sachlich darüber informieren dürfen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Der Paragraf ist eine Zumutung und muss schnellstmöglich abgeschafft werden“, sagt dazu der Abgeordnete Schulz-Hendel aus Amelinghausen.

Die Verurteilung einer Ärztin in Hessen zu 6.000 Euro Geldstrafe schlägt weiter Wellen. Sie hatte auf ihrer Website angegeben, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten und damit gegen das sogenannte Werbeverbot verstoßen. Die Grünen im Niedersächsischen Landtag forderten die Landesregierung heute (14. Dezember 2017) durch einen Entschließungsantrag auf, sich auf Bundesebene für die schnellstmögliche Streichung des Paragrafen 219a einzusetzen.

„Ärztinnen und Ärzte müssen sachlich darüber informieren dürfen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Der Paragraf ist eine Zumutung und muss schnellstmöglich abgeschafft werden“, sagt dazu der Abgeordnete Schulz-Hendel aus Amelinghausen. Im Bundestag zeichnet sich eine mögliche Mehrheit ab. „Alle Bundestagsabgeordneten in unserer Region, denen die Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau wichtig sind, sind jetzt aufgefordert, sich im Bundestag fraktionsübergreifend für eine Gesetzänderung einzubringen.“

Den Paragraf 219a erließ das NS-Regime im Jahr 1933. Seither ist ‚Werbung für Schwangerschaftsabbrüche‘ in Deutschland strafrechtlich verboten. „Der Paragraf ist ein Relikt aus alten Zeiten. Aus unserer Sicht ist dieses Verbot überhaupt nicht mehr zu rechtfertigen“, so Schulz-Hendel weiter. „Im Gegenteil: Es sollte selbstverständlich sein, dass Frauen Informationen dazu bekommen können, bei wem und wo sie einen solchen Eingriff professionell vornehmen lassen können.“

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