Gesetz gegen Überbelegung von Wohnungen:Lüneburg/Harburg/Heidekreis: Schulz-Hendel: Endlich kommen mehr Möglichkeiten für Kommunen gegen Schrottimmobilien und unzumutbare Wohnverhältnisse vorzugehen

Das von den Kommunalen Spitzenverbänden geforderte und von den Grünen bereits vor über einem Jahr in den Landtag eingebrachte Gesetz gegen Überbelegung und unhygienische Zustände beim Wohnen wurde jetzt von der Großen Koalition übernommen und nun zur ersten Gesetzesberatung in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der Abgeordnete Detlev Schulz-Hendel: „...“

Erfolg für die Grünen. Das von den Kommunalen Spitzenverbänden geforderte und von den Grünen bereits vor über einem Jahr in den Landtag eingebrachte Gesetz gegen Überbelegung und unhygienische Zustände beim Wohnen wurde jetzt in weiten Teilen von der Großen Koalition übernommen und gestern (12.5.20) zur ersten Gesetzesberatung in den Landtag eingebracht. Das teilte der regional zuständige Abgeordnete Detlev Schulz-Hendel mit. „Damit geben wir auch in den Landkreisen Lüneburg, Harburg und dem Heidekreis den Kommunen wirksame Möglichkeiten gegen baufällige Schrottvermietungen, Abzocke mit Überbelegungen und verwahrlosten Wohnraum wirksam vorzugehen. Faires Wohnen ist ein Menschenrecht!“

Mit dem Gesetz zum Wohnraumschutz werden die Kommunen in Niedersachsen stärkere Möglichkeiten bekommen, gegen Schrottimmobilien, unzumutbare Wohnverhältnisse und Abzocke vorzugehen. So werden Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen vorgeschrieben und Verstöße mit hohen Bußgeldern für Vermieter geahndet. Grund waren Vorfälle etwa im Wollepark in Delmenhorst, bei Werksvertragsarbeitern von Schlachthöfen aber auch in anderen Orten, wo anonyme Immobilienkonzerne großen Wohnblocks Strom und Wasser abgedreht haben, aber weiter Mieten für Massenunterkünfte kassiert haben. Mit dem neuen Gesetz, das von SPD, CDU und GRÜNEN befürwortet wird, wäre dies nun eindeutig verboten. Schulz-Hendel betont: „Dies ist auch gerade für Sammelunterkünfte von Erntehelfern oder Werksvertragsarbeitern in Schlachthöfen von großer Bedeutung, die auch jetzt oft überbelegt sind und ohne ausreichende sanitäre Einrichtungen hausen. Mit dem Gesetz haben die Kommunen endlich eine weitere Handhabe für angemessenen Wohnraum zu sorgen.“

Nach dem von den Grünen eingebrachten Gesetz, dass die Landesregierung nun übernommen hat, werden pro Person 10 m² Mindestwohnfläche gefordert. Schulz-Hendel weiter: „Drei Leute in einem Raum von 15 m² Wohnfläche unterzubringen, wäre dann rechtswidrig. Damit wird auch Abzocke und Überbelegung verhindert und endlich menschenwürdige Wohnverhältnisse geschaffen.“ Auch könnte die Vermietung baufälliger Schrottimmobilien untersagt werden und der Vermieter gezwungen werden bauliche Mindeststandards etwa bei sanitären Einrichtungen zu erfüllen.

Die Kommune kann bei Nichteinhaltung der Grundstandards vom Vermieter Abhilfe einfordern und bei Nichteinhaltung Bußgelder kassieren oder die Vermietung untersagen. Der Landtagsabgeordnete Schulz-Hendel hofft, dass die Gesetzesberatungen nun zügig durchgeführt werden und das Wohnraumschutzgesetz noch dieses Jahr in Kraft treten kann. „Denn würdiges Wohnen und angemessener Wohnraum ist nicht nur in Corona Zeiten wichtig.“

Zurück zum Pressearchiv