Statement :Harburg/Heidekreis: Schulz-Hendel: Bei den Corona-Hilfen des Landes gehen viele in der Gastronomie leer aus

Die Gastronomie ist eine der Branchen, die mit am stärksten durch die Corona-Pandemie betroffen ist. „Wenn man sich in den Landkreisen umschaut haben Restaurants, Gasthöfe und Cafés wirtschaftlich stark zu kämpfen“, berichtet der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im niedersachsächsischen Landtag, Detlev Schulz-Hendel ...

Symbolbild Gastronomie© renateko auf pixabay.com

Die Gastronomie ist eine der Branchen, die mit am stärksten durch die Corona-Pandemie betroffen ist. „Wenn man sich im Landkreis Harburg oder den Heidekreis umschaut haben Restaurants, Gasthöfe und Cafés wirtschaftlich stark zu kämpfen“, berichtet der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im niedersachsächsischen Landtag, Detlev Schulz-Hendel. nach Angaben des Branchenverbandes Dehoga steht jeder vierte Gastronomiebetrieb in Niedersachsen vor dem Aus, rund drei Viertel der Betriebe haben existenzielle Schwierigkeiten.

Die Landesregierung hatte im vorigen Jahr Fördergelder gerade auch für die Gastronomie bereitgestellt. Damit hatte sie viele Hoffnungen geweckt. Allerdings rutschten viele durch das Antragsverfahren, weil die Auswahlkriterien nicht passten. Außerdem gab es technische Probleme. Die Antwort der Regierung auf eine Landtagsanfrage der Grünen legt die Lücken nun offen. Für viel Ärger sorgte vor allem das Verfahren, die Gelder nach Schnelligkeit des Antrags zu vergeben, so dass viele Betriebe leer ausgingen. Schulz-Hendel kritisiert:

„Der Landesregierung war seit langem bekannt, dass die Hilfen nicht ausreichen werden. Mit sinnvollen Kriterien hätte das Geld effektiver ausgegeben werden müssen. Auch bei uns in der Region haben sich die Betriebe innovative Sachen überlegt und wollten investieren. Das hätte man prüfen und belohnen müssen und damit hätten einigen Gaststätten und Restaurants eine Perspektive aufgezeigt werden können. Aber so gibt es viel Frust in der Gastronomie.“ Wenn die Corona-Zahlen es zulassen, braucht es für eine Rückkehr zur Normalität aus Sicht der Grünen dennoch gute Konzepte und Modernisierungen für die Gastronomie. Die Fördermittel müssten deshalb genau dies unterstützen.  

Detlev Schulz-Hendel, wirft der Landesregierung und ihrem für die Wirtschaft zuständigen Minister Althusmann vor, die Probleme wegzureden. „Die Landesregierung verneint trotz vieler bekannter Fälle, dass es im März bei der Gastronomieförderung zu technischen Problemen gekommen ist. Sie stellt auch ihr Windhund-Verfahren bei der Vergabe der Fördergelder als alternativlos dar. Das ist Unsinn. Das Prinzip ‚Wer zuerst kommt, mahlt zuerst‘ ist falsch. Hier wird lediglich Geld ausgegeben, ohne die Auswirkungen auf Innovationen oder die Sicherung von Arbeitsplätzen wirklich steuern zu wollen. Und diejenigen, die das Geld brauchen, gucken in die Röhren, weil der Fördertopf schon wieder leer ist.“   

Hintergrund:

Laut dem Gaststättenverband Dehoga arbeiten in Niedersachsen 200.000 Menschen in der Gastronomie. Viele der ca. 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in Kurzarbeit, weitere 100.000 Menschen waren vor der Pandemie in Niedersachsen in der Gastronomie geringfügig beschäftigt. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen des Förderprogramms „Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe“ mehrfach die Förderung aufgestockt. 65 Millionen wurden im Dezember 2020 bewilligt, im Februar folgten weitere 10 Millionen und Anfang März wurden erneut 19 Millionen Euro bereitgestellt. Bereits vor der dritten Runde war klar, dass das Geld nicht für alle Anträge reichen wird. Wenige Stunden nachdem Betriebe sich am 08.03.2021 im Kundenportal der NBank für eine Förderung bewerben konnten, hieß es dort, dass die zur Verfügung stehenden Mittel durch die bereits eingegangenen Anträge ausgeschöpft sind.

Gefördert wurden Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren zum Umbau, zur Erweiterung und zu sonstigen Modernisierungsmaßnahmen bestehender Betriebe wie etwa Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen, die einen Bezug zur Corona-Pandemie haben. Dazu zählen beispielsweise neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände. Die Zuschüsse betragen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro.

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