Kleine Anfrage:Busförderung des Landes: Was passiert mit den alten Fahrzeugen?

Nach der Einstellung im Jahr 2006 hat das Land Niedersachsen die Förderung der Busbeschaffung für den Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Jahr 2015 wieder aufgenommen. Bislang hat das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Förderung der Beschaffung von Omnibussen für den Einsatz im ÖPNV-Linienverkehr geregelt. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes sieht eine Förderung bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vor. Gefördert werden darf, wenn „zwischen dem zu fördernden Unternehmen und dem zuständigen kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag zur Beauftragung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vorliegt oder eine Förderung im Rahmen der sogenannten Deminimis-Regelung erfolgt“ (Drucksache 18/230, Antwort zu Frage 16). Ziel der wiederaufgenommenen Förderung war es, die Busflotten in Niedersachsen zu modernisieren und Schadstoffausstöße angesichts des Klimaschutzes zu verringern.

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