Kleine Anfrage:Lastenradförderung in Niedersachsen ausgelaufen: Wurden zu wenig Fördermittel bereitgestellt?

Auf der Website der NBank wird erklärt, dass aufgrund „der hohen Nachfrage und der begrenzten Haushaltsmittel“ keine Anträge mehr für die Förderung von Lastenrädern durch Unternehmen, Körperschaften, Vereine oder Stiftungen gestellt werden können. Gleiches gilt für die Förderung von Privathaushalten. Für die gestellten Förderanträge gilt derzeit eine Bearbeitungszeit von ca. vier Monaten. Wird allerdings vor der Bewilligung ein Lastenrad gekauft, so ist dieses nach den Förderbedingungen dann nicht mehr förderfähig. Laut dem Verkehrsministerium stehen im Jahr 2022 für die Förderung 800 000 Euro, im Jahr 2023 700 000 Euro an Fördermitteln bereit.¹ Im Oktober 2020 hatte das Verkehrsministerium noch 5 Millionen Euro für die Lastenradförderung in Aussicht gestellt, die Landesförderung jedoch aufgrund einer veränderten Bundesförderung reduziert. In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wird die geplante 5-Millionen-Euro-Lastenrad-Förderung des Landes gekürzt?“ (Drs. 18/9333, 25.05.2021) hieß es u. a.: „Infolge des deutlich reduzierten Umfangs des Fördergegenstandes (kein Gewerbe mehr) war ein Festhalten an dem ursprünglich angedachten Betrag nicht mehr zu rechtfertigen.“

1 Vgl. Pressemitteilung vom 17.01.2022 ( https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/weitere-1-5-millionen-euro-fur-lastenrader-niedersachsen-verlangert-forderung-um-zwei-jahre-207692.html )

 

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