Kleine Anfrage:Reaktivierung der Bahnstrecken Lüneburg–Bleckede und Lüneburg–Soltau

Der Landkreis Lüneburg hat die Prüfung zur Reaktivierung der Bahnstrecken Lüneburg–Bleckede und Lüneburg–Soltau in Auftrag gegeben. Mittlerweile liegen die finalen Ergebnisse des Gutachtens vor. Der Landkreis hatte die Con Track Consulting Gesellschaft in Hannover mit der Erstellung des Gutachtens nach der standardisierten Bewertung beauftragt. Das niedersächsische Verkehrsministerium hatte im Vorfeld der Entscheidung des Landkreises Lüneburg für ein neuerliches Gutachten erklärt, dass eine Bewertung die Voraussetzungen der derzeitigen standardisierten Bewertung mit einem Nutzen-Kosten-Wert von größer als 1 erfüllen müsse, damit die Strecken seitens des Landes zur Bundesförderung angemeldet werden können. Bei der Strecke Lüneburg–Bleckede handelt es sich um eine nicht elektrifizierte Nebenbahn mit einer Streckenlänge von 23,8 km. Die Strecke wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Museumsbahnfahrten genutzt, bzw. an den Wochenenden werden Fahrten im Ausflugsverkehr angeboten. Für die neuerliche Bewertung wurde mit Halten in Erbstorf-Ziegelei, Scharnebeck, Rullstorf und Neetze geplant. Auf der Strecke von Lüneburg nach Soltau beträgt die gesamte Streckenlänge 56,9 km. Die Strecke wird zum derzeitigen Zeitpunkt vom Güterschienenverkehr genutzt. Für die Bewertung wurde mit Halten in Lüneburg-Kurpark, Lüneburg-Oedeme, Rettmer-Häcklingen, Melbeck-Embsen, Heinsen, Drögennindorf, Amelinghausen, Soderstorf, Bispingen und Heidepark Soltau geplant. Bei dieser Strecke gibt es im Gutachten auch eine Bewertung für eine Teilreaktivierung von Lüneburg nach Amelinghausen mit den entsprechenden Halten wie beschrieben. Obwohl sich zumindest für die Strecke Lüneburg–Amelinghausen–Soltau ein positiver Nutzen-Kosten-Wert abzeichnet, hat das Verkehrsministerium diese Strecken bisher nicht zur attraktiven Bundesförderung angemeldet. Die Gesamtwirtschaftliche Betrachtung für die Strecke von Lüneburg nach Bleckede kommt auf ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,7, für die Strecke von Lüneburg nach Soltau auf ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,4 und für die Teilstrecke von Lüneburg bis nach Amelinghausen auf 9,1. Bei einer gemeinsamen Betrachtung der Strecken Lüneburg–Bleckede und Lüneburg–Soltau im Sinne verbundener Vorhaben würde sich ein NKI von 1,55 ergeben. Bei einer Gesamtbetrachtung mit der Teilstrecke von Lüneburg nach Amelinghausen ergibt sich ein NKI von 2,36. Damit erfüllt die Region mit dem vorliegenden Gutachten alle Bedingungen der derzeit noch geltenden Kriterien des standardisierten Bewertungsverfahrens.

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