Kleine Anfrage:Umgang der Landesregierung mit Formfehler in der StVO: Droht eine „Straßenverkehrsunordnung“ in Niedersachsen?

Antwort zur Anfrage „Umgang der Landesregierung mit Formfehler in der StVO: Droht eine 'Straßenverkehrsunordnung' in Niedersachsen?“

Ein Formfehler hat dazu geführt, dass viele Bundesländer - darunter auch Niedersachsen - die erst seit April gültigen neuen Regelungen und den Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnungs-Novelle außer Kraft setzen (tagesschau.de, 02.07.2020). Der Formfehler in der Präambel der Novelle hat das Bundesverkehrsministerium verursacht. Eigentlich hätte die StVO-Novelle das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes beachten müssen.

Das bedeutet: Wenn ein Gesetz Grundrechte einschränkt, dann muss das auch explizit benannt werden. Tatsächlich ist dies bei der „umstrittenen“ Verschärfung beim Führerscheinentzug nicht geschehen, während bei der Erhöhung der Bußgelder das Zitiergebot eingehalten worden ist. Umstritten ist das Fahrverbot deswegen, weil die Bundesländer die Verschärfung gegen den Willen des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) im Bundesratdurchgesetzt haben. Bundesverkehrsminister Scheuer wiederum kritisierte bereits Mitte Mai öffentlich die gerade erst in Kraft getretene Novelle als überzogen und „unverhältnismäßig“ (HAZ, 02.07.2020). Die Rechtsunsicherheit hat Folgen: Zum einen könnten laut ADAC bis zu 100 000 Fahrverbote, die nach den neuen Regelungen verhängt worden sind, rechtswidrig sein. Zum anderen benutzt Bundesverkehrsminister Scheuer den Formfehler, um die verschärften Regelungen zu kippen (Focus, 06.07.2020). Denn eigentlich könnte die StVO-Novelle mit einer rechtskonformen Präambel versehen und ohne weitere Änderungen zeitnah auf den Weg gebracht werden.

Dass Bundesverkehrsminister Scheuer das Beheben des Formfehlers im eigenen Haus an die Rücknahme der verschärften Regelungen koppelt, sorgt für Kritik. So kommentierte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) das Vorgehen Scheuers mit: „Besondere Chuzpe braucht es, die Schlamperei in der Umsetzung des Gesetzes zu nutzen, um eine unliebsame Regelung auszuhebeln“ (Stern, 05.07.2020). Die Vorsitzende der Konferenz der Landesverkehrsminister, Anke Rehling (SPD), kritisierte Bundesverkehrsminister Scheuer für seine „Straßenverkehrsunordnung“, die nach dem „Maut-Murks“ nun auf die Länder zukäme. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP), spricht von einer „Verkehrtwende des Ministers bei der Bestrafung von Temposündern“ (HAZ, 02.07.2020). Dazu Michael Mertens, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender: „Den eingeschlagenen Weg zu härteren Strafen für Temposünder zu verlassen, torpediert das politische Bekenntnis für mehr Verkehrssicherheit.“

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