Kleine Anfrage:Maßnahmen zum Alleenschutz und zur Entwicklung an Bundesstraßen

Im Haushalt für das laufende Jahr stellt die Bundesregierung den Bundesländern über den Titel „Maßnahmen zum Alleenschutz und Entwicklung an Bundesstraßen (Neu- und Nachpflanzungen, Pflege etc.)“ insgesamt 5 Millionen Euro für Gutachten, Neuanpflanzungen und Nachpflanzungen, Pflege und die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen des Alleenschutzes und der Alleenentwicklung zur Verfügung. Laut Drucksache 18/7300 hat der Bund die Länder gebeten, ihm bis zum 31. August 2020 den Mittelbedarf mitzuteilen.

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