Antrag: Fahrradmobilitätskonzept Niedersachsen jetzt veröffentlichen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Auf Initiative der rot-grünen Koalition (Drs. 17/8022) im Jahr 2017 konnte mit der Erarbeitung eines Fahrradmobilitätskonzeptes für Niedersachsen begonnen werden. Sowohl SPD und Grüne als auch CDU und FDP hatten sich interfraktionell für die Erstellung des Konzeptes ausgesprochen. Die Erarbeitung erfolgte in einem umfangreichen Beteiligungsprozess unter Einbindung der Radverkehrsakteure in Niedersachsen und Vertreter*innen der im Landtag vertretenen Fraktionen. Im Rahmen der Großen Anfrage „Mobilitätswende, Gesundheit und Klimaschutz: Niedersachsen auf dem Weg zum Fahrradland Nummer eins?“ (Drs. 18/1004) erkundigte sich die Grüne Landtagsfraktion nach dem aktuellen Sachstand zum Fahrradmobilitätskonzept. Die Landesregierung antwortete am 9. Oktober 2018 wie folgt dazu: „Das Fahrradmobilitätskonzept liegt als Gutachterbericht seit Juni 2018 vor. Gemäß dem Koalitionsvertrag wird die Landesregierung das Fahrradmobilitätskonzept schrittweise umsetzen und die notwendige Ausstattung vorhalten.“ (Drs. 18/1786)

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. das Fahrradmobilitätskonzept umgehend zu veröffentlichen und den Mitgliedern des Runden Tisches, die an der Erarbeitung beteiligt waren sowie allen Fraktionen im Niedersächsischen Landtag zur Verfügung zu stellen.
  2. zeitnah den Runden Tisch mit allen Radverkehrsakteuren sowie den Vertreter*innen der Fraktionen im Niedersächsischen Landtag einzuberufen, um dort die Inhalte des Gutachterberichtes zum Fahrradmobilitätskonzept vorzustellen und zu beraten.
  3. den Runden Tisch mit folgenden Aufgaben zu beauftragen:
  •  eine Bewertung vorzunehmen, welche der von den Gutachtern vorgeschlagenen Maßnahmen in welcher Reihenfolge vor dem Hintergrund ihrer Wirksamkeit und Priorität bearbeitet und umgesetzt werden soll.
  • aus dem Fahrradmobilitätskonzept Projektmaßnahmen zu identifizieren und Vorschläge zu erarbeiten, mit welcher Fördersumme einzelne Maßnahmen zu hinterlegen wären.
  • dem Landtag ein Maßnahmenpaket aus dem Fahrradmobilitätskonzept als Handlungsleitfaden zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung

Nach der Ermittlung des Status quo in der Radverkehrspolitik im Land Niedersachsen wurden unter Beteiligung vieler Fahrradakteure in Niedersachsen, aber auch unter Einbindung der Fraktionen Visionen für Niedersachsen als Fahrradland entwickelt. Das Fahrradmobilitätskonzept als Handlungskonzept mit Zielen und Maßnahmen für die weitere Entwicklung und Stärkung des Radverkehrs in Niedersachsen bis zum Jahr 2025 und darüber hinaus muss auch im Sinne einer Mobilitätswende unter Einbeziehung aller Akteure transparent ausgewertet und umgesetzt werden. Eine erneute Beteiligung des Runden Tisches ist die logische Konsequenz nach der Erarbeitung eines Konzeptes im vergangenen Jahr. Nur mit einer weiteren umfassenden und transparenten Beteiligung aller Fachleute lassen sich praxisorientierte Maßnahmen zur Umsetzung auf den Weg bringen. Nur so ist auch die Praxistauglichkeit von Maßnahmen zu gewährleisten. Sinnvoll ist es, jährlich im Rahmen des Rundes Tisches Maßnahmen aus dem Fahrradmobilitätskonzeptes als förderfähiges Jahresprojekt festzulegen und einen Projektschwerpunkt wie z.B. Fahrradparken zu bestimmen. Für solche Maßnahmen sollen dann Fördermittel zur Verfügung gestellt und eine Förderrichtlinie entwickelt werden, so dass z.B. Schulen, AGFK, ADFC, Kommunen, Institutionen und andere Mittel beantragen können, die eine Projektmaßnahme durchführen wollen.

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