Antrag: Graue Flecken überall beseitigen: Breitbandförderung für den ländlichen Raum attraktiver gestalten

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Das Graue-Flecken-Bundesförderprogramm ist seit April 2021 abrufbar und enthält einige Verbesserung für den Breitbandausbau, wie die Erhöhung der Aufgreifschwelle auf 100 Mbit/s und die teilweise Ausweitung der Fördersummen. 50 Prozent der Kosten zahlt der Bund und bis zu 40 Prozent können die Bundesländer beisteuern. Niedersachsen zahlt jedoch lediglich 25 Prozent der Kosten, die verbliebenen 25 Prozent müssen die Kommunen selbst finanzieren. Alle Kommunen in Niedersachsen stehen durch die Corona-Pandemie finanziell unter erheblichen Druck. Insbesondere die Kommunen, die Bedarfszuweisungen erhalten oder einen sogenannten Zukunftsvertrag zur Entschuldung vereinbart haben, können sich den Eigenanteil nur schwer oder gar nicht leisten. Es droht eine Verstärkung der Spaltung des Landes in Kommunen, die sich die sinnvollen Investitionen in den Breitbandausbau leisten können und die Kommunen, die sich die 25 Prozent Eigenanteil nicht leisten können und somit trotz des hohen Bedarfs, die Fördergelder nicht abrufen können. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kosten für den Breitbandausbau besonders in ländlich geprägten Kommunen viel höher sind, als für Städte, wo der privatwirtschaftliche Ausbau mit Breitband attraktiver für die Unternehmen ist.

Der Landtag stellt fest,

  • dass das Ziel einer „vollständige Versorgung aller Haushalte bis 2025 mit gigabitfähigen Anschlüssen“ (vgl. Masterplan Digitalisierung, S. 5) nur mit erheblichen Anstrengungen von Bund, Land und Kommunen noch erreicht werden kann,
  • dass ländliche Räume im Sinne von Art. 72 Absatz 2 GG der besonderen Unterstützung beim Ausbau mit schnellem Internet benötigt.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. Sich mithilfe einer Bundesratsinitiative für eine signifikante Erhöhung des Bundesanteils um mindestens 15 Prozent an dem Graue-Flecken Bundesförderprogramm einzusetzen.
  2. Kommunen, die nachweislich finanziell nicht in der Lage sind die 25 Prozent Eigenanteil zu finanzieren, durch eine erhöhte Landesförderung von 40 Prozent der Kosten für den Breitbandausbau zu unterstützen.
  3. Alle Kommunen, die Bedarfszuweisungen erhalten, oder einen sogenannten Zukunftsvertrag zur Entschuldung vereinbart haben gelten als anspruchsberechtigt für die auf 40 Prozent erhöhte Förderung des Landes.

Begründung

Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist einer der wichtigsten Modernisierungs- und Zukunftsaufgaben für Niedersachsen. Ohne schnelles und stabiles Internet drohen mittel- bis langfristig erhebliche Wohlstandsverluste für das Land. Deshalb ist es essentiell den Ausbau der Breitbandinfrastruktur nach Kräften zu fördern. Dazu gehört auch Bundesfördermittel durch die Ko-Finanzierung des Landes nicht unnötig verfallen zu lassen. Denn jeden Euro den das Land im Rahmen des Förderprogramms ausgibt löst Investitionen von mindestens weiteren 1,50 Euro durch Bund und Kommunen aus.

Nur acht Prozent der Schulen in Niedersachsen verfügten Mitte 2020 über einen Glasfaseranschluss. Nur jedes 20. Krankenhaus, nur jedes fünfte Gewerbegebiet und jeder dreizehnte Haushalt waren bis dahin mit Glasfaser angeschlossen.[1] Das Ziel der Landesregierung eine vollständige Versorgung aller Haushalte bis 2025 mit gigabitfähigen Anschlüssen ist mit dem bisherigen Ausbaufortschritttempo wahrscheinlich nicht zu erreichen. Wobei „gigabitfähig“ technisch nicht mit einem Glasfaseranschluss bis an das Haus (FTTB/FTTH) gleichzusetzen ist. Laut dem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums „Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Ende 2020)“ liegt Niedersachsen bei 62 Prozent gigabitfähigen Anschlüssen, ein Jahr zuvor waren es noch 51,3 Prozent. Das entspricht einem Anstieg um 10,7 Prozent. Dabei sinkt der Ausbaufortschritt zum Vorjahr um 2,2 Prozent ab. Gerade weil zunächst in Städten und halbstädtischen Gebieten mehr gigabitfähige Anschlüsse geschaffen wurden, sind in den kommenden Jahren ähnliche Ausbauzahlen nicht erwartbar. Auch der Mobilfunkausbau stagniert, ebenso wie die Digitalisierung der Verwaltung. Das Land Niedersachsen droht in den wichtigsten Bereichen der digitalen Infrastruktur die selbstgesteckten Ziele zu verfehlen. In der Folge drohen deshalb kleine und mittelständische Unternehmen in ländlichen Regionen abgehängt zu werden, Neuansiedlungen werden verhindert bzw. bestehende Unternehmen werden möglichweise zur Abwanderung gezwungen.

[1] Vgl. BT-Drucksache 19/27943

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