Antrag: Keine Beteiligung Niedersächsischer Unternehmen an Waffenexporten in Krisen- und Konfliktregionen: So leistet Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Fluchtursachenbekämpfung

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Am 15.01.2018 berichtete die ARD in der Dokumentation „Bomben für die Welt, wie Deutschland an Kriegen und Krisen mitverdient“ über die Waffenlieferungen des Konzerns Rheinmetall und seiner Tochterunternehmen nach Saudi-Arabien. Der Konzern Rheinmetall exportiert im großen Umfang Bomben aus einer Fabrik in Sardinien nach Saudi-Arabien, die zu Bombardierungen im Jemen verwendet werden. Rheinmetall bestätige entsprechende Seriennummern auf Bomben, die im Jemen eingesetzt wurden. Die Fabrik in Sardinien von Rheinmetall Waffe Munition Italia S.p.A. (RWM Italia S.p.A.) ist ein Tochtergesellschaft der Rheinmetall Waffe Munition GmbH aus Unterlüß bei Celle in Niedersachsen.

„Mehr als 1.000 Tage geht mittlerweile der Konflikt im Jemen. Die Auswirkungen für die Zivilbevölkerung sind katastrophal: Drei Millionen Kinder, Frau und Männer wurden bislang zur Flucht gezwungen. Etwa elf Millionen Jemeniten befinden sich in akuter Lebensgefahr. Insgesamt 75 Prozent der Gesamtbevölkerung sind dringend auf internationale Hilfe angewiesen.“[1]

Weitere Brisanz erhält das Thema auch für Niedersachsen, weil das in Unterlüß produzierende Unternehmen Rheinmetall im Gespräch ist türkische Leopard 2 Panzer nachzurüsten. Vielmehr widersprechen die Nachrüstungen türkischer Panzer und Exporte in Krisenregionen und Kriege den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ und dem rechtlich verbindlichen Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/CFSP der Europäischen Union. Die geschäftsführende Bundesregierung hat zwar vorläufig die Nachrüstung von Leopard 2 Panzern gestoppt, dabei aber auch klargestellt, dass die endgültige Entscheidung erst durch eine neue Bundesregierung gefällt werden soll.

Der Niedersächsische Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • sich beim Bund dafür einzusetzen, dass dieser den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Krisen- und Konfliktgebiete –auch über Umwege- grundsätzlich ausschließt. Diese Regelungen müssen sicherstellen, dass über Europäische Mitgliedstaaten in Drittländer und über Tochterfirmen im Ausland auch die Grundsätze für den Export von Waffen- und Rüstungsgütern nicht umgangen werden können.
  • Darüber hinaus bitten wir die Landesregierung sich beim Bund und EU dafür einzusetzen, dass der Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/CFSP der Europäischen Union in eine Europäische Richtlinie übertragen wird, um europaweit einheitliche und hohe Standards in diesem Politikfeld zu erreichen.

Der Niedersächsische Landtag fordert die Rheinmetall Waffe Munition GmbH in Unterlüß auf

  • Waffen- und Rüstungsexporte in Krisen- und Kriegsgebiete grundsätzlich und mit sofortiger Wirkung einzustellen.
  • Dem Niedersächsischen Landtag Auskunft zu erteilen, in welchen Umfang Munition, Waffen und Anlagen zur Herstellung derselben durch die Rheinmetall Waffe Munition GmbH und deren Tochterfirmen in welche Krisen- und Kriegsgebiete geliefert wurden.

Begründung

Rüstungsexporte sind höchst sensibel und sollten nur in Ausnahmen an Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union und der NATO-Staaten gehen. Rüstungsexporte in Krisen- und Konfliktregionen tragen in der Regel zu einer Ausweitung und Verschärfung von Konflikten bei. Die Zivilbevölkerung ist hier besonders hart betroffen, so sind nach Schätzungen von Forschungsgruppen 80 bis 95% aller in bewaffneten Konflikten getöteten Menschen Zivilisten.

Die Bundesregierung entscheidet auch auf Basis der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ ob Rüstungsexportgenehmigungen für den Verkauf erteilt werden.  Diese Grundsätze sind einzuhalten und müssen in ein Rüstungsexportkontrollgesetz inkludiert werden. Wenn man diese Grundsätze anwendet, so können keinerlei Lizenzen für den Verkauf von Kriegswaffen und Rüstungsgütern in Krisen- und Kriegsgebiete vergeben werden.

Es muss unter allen Umständen die Verwendung deutscher Waffen- und Rüstungsgüter in Krisen- und Konfliktregionen verhindert werden um das Grundrecht der Zivilbevölkerung auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen und Konfliktregionen nicht weiter zu destabilisieren.

Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) ist Krieg die weltweit zentrale Fluchtursache. Im Jahr 2016 waren laut UNHCR rund 65 Millionen Menschen auf der Flucht, davon kommen 55% der Geflüchteten aus nur drei Staaten: Syrien, Afghanistan und Süd Sudan, in allen drei Staaten herrscht Krieg. Fluchtursachen zu bekämpfen bedeutet daher kein Export von Waffen in Gebiete in denen bewaffnete Konflikte stattfinden oder absehbar sind und kein Export von Waffen in Gebiete und Länder in denen systematische Verletzungen der Menschenrechte an der Tagesordnung sind.

Wenn Unternehmen in Niedersachsen, Deutschland oder Europa diese Grundsätze missachten und unter Zuhilfenahme von länderübergreifende Unternehmensverflechtungen versuchen, diese Exportbeschränkungen für Waffen, Munition und entsprechende Produktionsanlagen zu unterminieren, müssen Parlamente klar Stellung beziehen, dieses Verhalten thematisieren und Verschärfungen der gesetzlichen Regelungen und Strafen anschieben.


[1]             Jemen: Ein Land in Auflösung, Pressemitteilung der UNO-Flüchtlingshilfe vom 24.01.2018

 

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