Kleine Anfrage:Autobahn GmbH: Kosten der Kooperationsvereinbarungen mit dem Land Niedersachsen

Mit Jahresbeginn hat die Autobahn GmbH des Bundes, die am 13.09.2018 gegründet worden war, ihre Tätigkeit aufgenommen. Zu ihren Aufgaben gehören Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und Vermögensverwaltung der Autobahnen in Deutschland. Damit endet die Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen durch die Bundesländer. Denn bislang übernahmen die Länder die Planung der Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes, während der Bund ausschließlich den Bau und Betrieb der Bundesautobahnen finanzierte. Die Reform der Autobahnverwaltung kostet nach  bisherigen Erkenntnissen ca. 350 Millionen Euro. Allein für die Vereinheitlichung der IT-Systeme müssen mehr als 100 Millionen Euro ausgegeben werden. Dieser Prozess wird bis zum Jahr 2023 andauern. Solange muss laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) auf die IT-Strukturen der Länder zurückgegriffen werden. Der Bund hat nun mit den Ländern sogenannte Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Danach sollen die Länder einzelne Leistungen, die sie vor der Reform der Auftragsverwaltung über ihre Straßenbauverwaltungen für den Bund erbracht haben, auch zwischen 2021 und 2023 weiterhin erbringen. Diese Leistungen bezahlt ihnen der Bund. Aus Antworten auf Anfragen der Grünen im Bundestag an das BMVI geht hervor, dass die Gesamtkosten für alle 16 Kooperationsvereinbarungen bei rund 110 Millionen Euro liegen. Nicht bekannt ist bislang, wie genau sich die Kosten aufteilen.

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