Kleine Anfrage:Beteiligt sich die Landesregierung am Leasing von Diensträdern?

Am 28.12.2018 sowie am 07.01.2019 berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) über das Leasing von Diensträdern. Das Geschäftsmodell funktioniere folgendermaßen: Unternehmen könnten mit einem Leasingunternehmen einen Rahmenvertrag abschließen. Darin würden Modalitäten wie Bestellung, Reparaturservice oder auch Versicherung des Fahrrads festgelegt. Geleast werden könnten sowohl herkömmliche Fahrräder als auch Pedelecs (E-Bikes). Die Leasingfirma kaufe den Händlerinnen und Händlern die Räder ab und schließe mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Leasingverträge. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wiederum schließen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Überlassungsverträge, in der Regel über 36 Monate.
Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergäben sich laut den Berichten mehrere Vorteile: zum einen steuerliche Erleichterungen, denn die monatliche Leasing-Rate werde vom Bruttogehalt abgezogen, zum anderen könnten die Kundinnen und Kunden das Fahrrad in der Regel nach Ablauf der Leasingzeit für 15 % des Neupreises kaufen. Der tatsächliche Wert liege in 95 % der Fälle viel höher. Einige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übernähmen sogar Teile der Leasingrate. Seit 1. Januar 2019 entfalle auch noch die Pflicht, den sogenannten geldwerten Vorteil zu versteuern, der den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch die private Nutzung ihres Fahrrads entsteht, wenn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Aufwendungen für die Diensträder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn übernehmen und nicht durch Gehaltsumwandlung finanzieren. Außerdem könnten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Rad nicht nur als Dienstfahrzeug, sondern auch in der Freizeit unbeschränkt nutzen.
Aber auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitierten, so ist zu lesen. Das Dienstrad-Leasing sei in vielen Unternehmen Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit fahren, seien nachweislich weniger krank.
Die niedersächsische CDU stehe dem Thema Dienstrad und Leasing laut NOZ positiv gegenüber. Ein Vorschlag des Bremer CDU-Spitzenkandidaten Carsten Meyer-Heder, künftig auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst in Bremen das Leasing von Dienstfahrrädern zu ermöglichen, sei „sehr interessant, ökologisch sinnvoll und effizient“, wird Kai Seefried, Generalsekretär der CDU in Niedersachsen, zitiert. „Einzelne Behörden in Niedersachsen bieten heute bereits Dienstfahrräder für ihre Mitarbeiter an. Die CDU in Niedersachsen ist offen dafür, dieses Konzept auf weitere Behörden und nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter auszuweiten.“
Soweit die Zeitungsberichte. Nicht in den NOZ-Artikeln finden sich folgende Informationen: Von Bediensteten des Landes Niedersachsen ist zu hören, die Teilnahme am Dienstrad-Leasing sei bisher vom Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) mit der Begründung abgelehnt worden, die Umsetzung des Leasingvertrags sei nur unter Beteiligung des NLBV möglich, da es die Auszahlungen sämtlicher Leistungen an die Landesbediensteten übernehme. Der Abzug der Leasingrate vom Bruttogehalt und die Auszahlung an die Leasingfirma müssten also vom NLBV veranlasst werden. Dies sei jedoch zu aufwendig.

 

Zurück zum Pressearchiv