Detlev Schulz-Hendel: Rede zum Landeshaushalt 2024 - Schwerpunkt Medienpolitik

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TOP 43: Haushalt 2024: Medienfragen und 4. Medienstaatsvertrag

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

kommen wir zur Medienpolitik. Ich will meine Rede in zwei Teile gliedern: Zunächst ein paar Ausführungen zum Haushalt 2024 und dann im Weiteren zum 4. Medienstaatsvertrag.

Bei den Haushaltszahlen haben wir es hier eher mit einem kleinen Bereich im Vergleich zum Gesamthaushalt zu tun. Aber auch hier sind Verbesserungen für die Betroffenen möglich gewesen. Vorab möchte ich auf einen Haushaltstitel im Einzelplan 02 der Staatskanzlei hinweisen, der aus meiner Sicht gewürdigt werden muss: Landesregierung und Fraktionen stocken den Titel „Internationale Beziehungen“ um 2 Mio. Euro auf. Sinn und Zweck ist es den Wiederaufbau im Rahmen einer Solidaritätspartnerschaft des Landes mit einem Ukrainischen Oblast zu finanzieren. An dieser Stelle möchte ich meinen Dank an alle Beteiligten aussprechen, dass wir das im Haushalt verankert haben!

Aber zurück zur Medienpolitik: Auf drei Dinge möchte ich hinweisen:

 

Wir erhöhen um 2,5 Mio. Euro die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung des Medienstandorts Niedersachsen: Das ist eine erhebliche und sinnvolle Steigerung für die Games-Förderung, Festivals, Investitionen in Kinos und Medienkompetenzprojekte und auch den Tag der Medienkompetenz.

Zweitens, durch die Absenkung des Vorabzugs für die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) wären die DAB+ Förderung (1.-3. Stufe) und drittens die Lizensierung des Bürgerradios Hannover gegenfinanziert. Die NLM entscheidet das natürlich selbst, aber vielleicht sehen Sie das an der Stelle ähnlich und nutzen das Geld für diese beiden Zwecke, das zumindest ist unser Wunsch.

Und damit sind wir schon beim Vierter Medienstaatsvertrag:

Anrede,

Wie Sie wissen sind die Medienstaatsverträge ein Verhandlungsergebnis zwischen allen Bundesländern. Dieser 4. Medienstaatsvertrag regelt insbesondere Fragen der Transparenz, Compliance, Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen, Gremienaufsicht und möglichen Interessenskollisionen. Alles sinnvolle und wichtige Dinge, die als Lehren aus den Verfehlungen beispielsweise beim RBB gezogen wurden. Hier kann ich nur um breite Zustimmung werben.

Anrede,

auch wenn es nicht das Thema dieses Staatsvertrags ist, möchte ich zum Schluss meiner Rede noch etwas zu Rundfunkräten sagen: Es ist Fakt, dass gesellschaftlich benachteiligte Gruppen in Rundfunkräten kaum oder zu wenig repräsentiert sind. Beispielsweise Menschen mit Behinderungen sind lediglich in sieben, queere Menschen nur in sechs Rundfunkräten vertreten. Hier gibt es also insgesamt noch viel zu tun und wir in Niedersachsen können pro aktiv daran mitwirken.

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