Detlev Schulz-Hendel: Rede zum Gesetzentwurf zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Nds. Mediengesetzes

© Plenar TV

Rede TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes (GE LR)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg*innen,

in dieser abschließenden Beratung geht es darum, dass das Medienrecht an europarechtliche Vorgaben angepasst werden muss. Diese notwendigen Anpassungen führen zu einer besseren Rechtsdurchsetzung im Netz: Digitale Dienste werden zu mehr Transparenz und Schutz gegenüber Verbraucher*innen verpflichtet. Außerdem dürfen Daten von Kindern nicht mehr dafür genutzt werden, personalisierte Werbung auszuspielen. Illegale oder gar schädliche Inhalte, aber auch Hassrede können einfacher bekämpft und entfernt werden.

Was für uns in Niedersachsen auch wichtig ist: Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag befasst sich mit der Regelung von Regionalfenstern. Bisher ist es so, dass die reichweitenstärksten, privaten Fernsehprogramme von RTL und der Pro7/SAT1-Gruppe unter der Woche täglich eine halbe Stunde regionales Programm zu aktuellen Themen senden. Damit das so bleibt, wird die Verpflichtung zu Regionalfenstern in diesem Änderungsstaatsvertrag klargestellt. Damit trifft die Novelle eine wichtige Entscheidung zur Sicherung der Medienvielfalt. Wir stimmen deshalb uneingeschränkt zu.

 

Zurück zum Pressearchiv