Kleine Anfrage:Gesetzentwurf der Landesregierung zum Tariftreue- und Vergabegesetz: Wie hoch ist der Anteil der Aufträge bei öffentlichen Vergaben, der künftig aus dem NTVergG herausfallen wird?
Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes vorgelegt (Drucksache 18/3693). Danach soll der Eingangsschwellenwert von aktuell 10 000 Euro auf 25 000 Euro angehoben werden. Außerdem sollen Empfänger von Subventionen und Sektorenauftraggeber unterhalb der EU-Schwellenwerte aus dem Anwendungsbereich des NTVergG herausgenommen werden. Das bedeutet konkret, dass Subventionsempfängerinnen und -empfänger z. B. mit Bauaufträgen für Tiefbauarbeiten oder für die Errichtung von Krankenhäusern oder auch Verwaltungsgebäuden bis zu einer Kostenhöhe von rund 5,2 Millionen Euro nicht mehr unter das NTVergG fallen würden, sofern diese Projekte mindestens zur Hälfte subventioniert würden. Wenn alle Sektorenauftraggeber nicht mehr unter das NTVergG fallen, dann würde eine weitere Gruppe (wie Wasserversorger, Häfen, Flughäfen etc.) befreit werden, die ebenfalls hohe Auftragswerte zu vergeben hat. Außerdem sieht die geplante Änderung im Gesetzentwurf der Landesregierung zu den Nachunternehmen vor, dass die bislang vorgeschriebene Anforderung, eine Liste aller Leistungen vorzulegen, die durch Nachunternehmer erbracht werden, künftig nur noch freiwillig zu erbringen ist. Nach dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU sollte zur „Entlastung der Kommunen der Anwendungsbereich des Vergaberechts für Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträge erst ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 Euro eröffnet sein“. Laut Koalitionsvertrag von SPD und CDU sollte zur „Entlastung der Kommunen der Anwendungsbereich des Vergaberechts für Bau, Liefer- und Dienstleistungsaufträge erst ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro eröffnet sein“. Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Die geltenden Regelungen zu Mindestentgelten bei der Ausführung 2107 öffentlicher Aufträge sowie ihrer Kontrolle bleiben bestehen.“ In der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 7. Mai 2019 heißt es zudem, dass die Verbandsbeteiligung zum Gesetzentwurf des NTVergG abgeschlossen sei und dass in ihrer Folge sich „an dem Gesetzentwurf keine Änderungen“ ergeben hätten.