Kleine Anfrage:Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung durch die Landesregierung
Die Landesregierung nimmt in verschiedensten Bereichen ihrer Ressorts externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch. Der Bundesrechnungshof bemängelt beispielsweise in seiner Bemerkung Nummer 04 aus dem Jahr 20171, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) Beratertätigkeiten bei IT-Großprojekten unzureichend steuere und dadurch deren Qualität in Relation zu den Kosten schwer nachzuvollziehen sei. So wurde in diesem Fall kein Qualitätsmanagement seitens des BMI eingerichtet. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel dieser Anfrage zu klären, ob diese Kritik auch auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Landesregierung und -ministerien zutrifft. Ein weiteres Ziel ist es, eine detaillierte Übersicht über die externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen insgesamt zu generieren.
Im Folgenden sollen als externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen alle Leistungen gelten, die durch natürliche oder juristische Personen erbracht werden, die in keinem Dienstverhältnis des öffentlichen Dienstes stehen. Es sollen sowohl technische als auch nicht technische Leistungen erfasst werden, die der Meinungsbildung der Landesregierung und der Ministerien dienen, sowie die Erstellung von Studien, Gutachten und anderweitige Unterstützungsleistungen. Sofern sich aus den Definitionen der einzelnen Ressorts weitere Leistungen ergeben, die dieser Übersicht zuträglich sind, sind diese mit zu berücksichtigen. Der Auftragswert für im Folgenden erfragte Leistungen soll über 10 000 Euro liegen. Darunterliegende Vergaben können zusammengefasst werden (Zahl der Verträge und Gesamtvolumen).