Kleine Anfrage:Lärmaktionsplan und Verkehrssicherheit in der Gemeinde Amelinghausen

Die Gemeinde Amelinghausen ist Mitgliedsgemeinde und Verwaltungssitz der Samtgemeinde Amelinghausen im Landkreis Lüneburg. Amelinghausen ist staatlich anerkannter Erholungsort und liegt im Naturpark Lüneburger Heide. Die Bundesstraße 209, die von Lüneburg nach Soltau führt, quert das nördliche Gemeindegebiet von Südwest nach Nordost. Die Landesstraße L 234 zweigt im Ortszentrum nach Süden Richtung Uelzen und nach Norden Richtung Salzhausen ab. Aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung und der Verkehrsmenge von rund 10 800 Kfz/Tag innerorts und 7 400 Kfz/Tag außerorts gehört die B 209 zu den im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49EG vom Land Niedersachsen kartierten Hauptverkehrsstraßen, für die ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist. Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind von den Gemeinden entsprechende Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes hat sich gezeigt, dass in der Ortsdurchfahrt Amelinghausen die meisten straßennahen Wohngebäude hoch bis sehr hoch belastet sind. Für die zu betrachtende Hauptverkehrsstraße ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr der zuständige Baulastträger. Maßnahmen zur Lärmminderung an dieser Hauptverkehrsstraße müssen im Zusammenarbeit mit dieser für die Umsetzung zuständigen Behörde erarbeitet werden. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Amelinghausen sieht folgende Maßnahmen vor:

1. Für den sehr hoch belastenden Abschnitt an der Hauptstraße zwischen Ortseingang Soltauer Straße und Schulweg sollte geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h umgesetzt werden kann. Dadurch kann in diesem stark belasteten Bereich eine Lärmreduzierung von rund 2 bis 3 dB erreicht werden.

2. Im Zuge der jetzt stattfindenden Sanierung wurde im Lärmaktionsplan empfohlen, einen lärmmindernden Asphalt auf die Fahrbahndecke aufzubringen.

Im Zuge der Beratungen in den kommunalen Gremien wurde seitens der Verwaltung erklärt, dass die zuständige Straßenbehörde die empfohlenen Maßnahmen genauso abgelehnt habe wie weitere Maßnahmen, die seitens der Anwohnerinnen und Anwohner im Ortseingangsbereich Soltauer Straße gefordert worden seien. Erst im vergangenen Jahr landete ein Pkw nach einem Unfall im Garten eines Anwohners in unmittelbarer Nähe der Spielgeräte für die Kinder.

 

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