Kleine Anfrage:Neubau vor Ausbau der A 30: Verstößt das Vorziehen der A 33 Nord gegen den BVWP 2030?

In der 11. Sitzung des sogenannten Bürgerdialogs zur A 33 Nord, am 15. November 2018, ist über die Abfolge der Realisierung der Autobahnprojekte A 33 Nord und A 30 gesprochen worden. In der Dokumentation heißt es dazu: „Der Lückenschluss der A 33 Nord soll vor dem Ausbau der A 30 stattfinden, um beim sechsspurigen Ausbau der A 30 eine funktionierende Autobahnumgehung für Osnabrück verfügbar zu haben.“ Gleichzeitig sieht der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) in seiner Beschlussfassung vom 5. August 2016 (BT-Drucksache 18/9350) vor, dass „die Investitionsentscheidungen des Bundes (…) auf die Bereiche Erhaltung bzw. Ersatz sowie Engpassbeseitigung in hoch belasteten Korridoren fokussiert“ werden (Seite 2). Weiter heißt es, dass nach dem Nationalen Prioritätenkonzept „wichtigstes Kriterium für die Einstufung der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorie VB/VB-E (…) das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (ist). Innerhalb dieser Vordringlichen Projekte sind Vorhaben mit VB-E gekennzeichnet, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung haben und deshalb frühzeitig umgesetzt werden sollen.“ Es handelt sich dabei ausschließlich um Projekte, die „keine hohe Umweltbetroffenheit aufweisen.“ (S. 12). An anderer Stelle wird anzeigt, dass „beim Aus- und Neubau (…) Vorhaben zur Engpassbeseitigung eine besondere Priorität beigemessen“ wird (Seite 16). Laut BVWP 2030 gilt für das Autobahnprojekt A 30-G10-NI-NW, also für den sechsspurigen Ausbau der A 30, mit der Dringlichkeitsstufe VB-E und einem NKV von 4,8 und ohne hohe Umweltbetroffenheit die höchste Priorität, zumal der Ausbau der A 30 außerdem das Kriterium der Engpassbeseitigung erfüllt. Der Neubau der A 33 Nord erfüllt diese Kriterien hingegen nicht bzw. ist im Vergleich zur A 30 nachrangig prioritär eingestuft: Beim Autobahnprojekt A33-G10-NI handelt es sich nicht um eine Engpassbeseitigung, der NKV von ehemals 3,8 wird sich analog zu der Kostensteigerung von ursprünglich 87 Millionen Euro auf 145 Millionen Euro (u. a. Drucksache 17/878) verringern, außerdem besteht eine hohe Umweltbetroffenheit.

 

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