Kleine Anfrage:Ausbau der niedersächsischen ÖPNV-Infrastruktur - Projektanmeldungen für das GVFG-Bundesprogramm

Mit dem rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Dritten Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) hat der Bund die Fördertatbestände für den Aus- und Neubau der ÖPNV-Infrastruktur erweitert und die Bundesfinanzhilfen für Infrastrukturvorhaben bei Bus und Bahn erhöht. Seit dem Jahr 2021 stehen für diese Zwecke daher jährlich 1 Milliarde Euro zur Verfügung; ab dem Jahr 2025 steigen die GVFG-Mittel dann auf 2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Anmeldung der Vorhaben, der Nachweis der Machbarkeit, die Planung bis zur Baureife und der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsprojekte obliegen den Ländern bzw. den jeweiligen Kommunen bzw. Vorhabenträgern.

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