Kleine Anfrage:Sonderprogramm „Stadt und Land“ stellt 65 Millionen Euro bis Ende 2023 zur Verfügung: Verfallen Mittel für den kommunalen Radwegebau in Niedersachsen wegen Personalmangels?

Anfang 2020 kündigte der Bund das Sonderprogramm „Stadt und Land“ an, in dessen Rahmen den Ländern rund 660 Millionen Euro Finanzhilfen für den kommunalen Radwegebau zur Verfügung gestellt werden sollen. Ziel des Programms ist es, u. a. den Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze zu fördern.
Mit rund einem Jahr Verspätung liegt die Verwaltungsvereinbarung vor, auf die sich Bund und Länder einigen konnten. Während andere Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg oder auch Nordrhein-Westfalen unmittelbar nach Start des Förderprogramms ihre Förderrichtlinien veröffentlichten und zum Teil schon mehr als die Hälfte der Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, gebunden haben, warten Kommunen in Niedersachsen weiter darauf, ihre Projekte anmelden zu können. Eine Richtlinie liegt für Niedersachsen bislang nicht vor. Dabei ist das Förderprogramm zeitlich begrenzt - bis Ende 2023 müssen nicht nur Anträge eingereicht, sondern es müssen die Planungs- und Bauleistungen bis zum 31.12.2023 auch vollständig erbracht worden sein. Akteure vor Ort sorgen sich, dass der Anteil Niedersachsens an den Fördergeldern in Höhe von rund 65 Millionen Euro verfallen könnte, weil in der verbleibenden Zeit Projekte nicht mehr umgesetzt werden können. Das Bundesland Baden-Württemberg hat für den Rad- und Fußverkehr ein eigenes Referat im Verkehrsministerium eingerichtet.

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