Kleine Anfrage:Unterrichtung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen über die Meldungen von Sachverständigenleistungen gemäß Nr. 5 der Anlage zu VV Nr. 1.3 zu § 55 LHO. Hier: Kostenentwicklung durch Bürokratieaufbau bei der Landes- und Bundesregierung

Auf der Website des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums heißt es: „Die Niedersächsische Landesregierung bekennt sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zur 18. Wahlperiode zum Abbau überflüssiger Bürokratie.“

Im Bereich Straßenbau und Unterhaltung werden künftig anstelle einer Landesverwaltung, die in Auftragsverwaltung für den Bund handelt und Verfahren bündelt, für eine längere Zeit neben den Dienstleistungen Außenstehender mindestens drei Institutionen bzw. Behörden von Bund und Ländern tätig.

Das Handelsblatt berichtet am 08.10.2020, dass die „Verschmelzung der ‚Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-und -bau GmbH (Deges)‘ mit der Autobahn GmbH „derzeit nicht umsetzbar“ sei. Die Deges „bleibt deshalb zunächst in ihrer bisherigen Form bestehen“, heißt es weiter. Die zwölf Gesellschafterländer der Deges sowie deren Geschäftsführung seien über die neue Entwicklung unterrichtet worden. Das Verkehrsministerium wolle Mitte 2021 über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Bund hatte vor zwei Jahren die Autobahn GmbH gegründet. Sie soll ab dem 1. Januar 2021 von den Ländern Planung, Bau sowie Verwaltung der Autobahnen übernehmen. Durch die zentrale Steuerung will die Bundesregierung den Bau von Autobahnen beschleunigen und Kosten einsparen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die Reform als die „größte Verwaltungsreform in der Geschichte der Autobahn“ bezeichnet. Doch die Reform ist ins Stocken geraten, vor allem wegen rechtlicher Bedenken.

Die Deges gehört mehrheitlich den Bundesländern und übernimmt Planungsgroßprojekte für zwölf Landesregierungen. Der Bundesrechnungshof hatte kürzlich in einem Bericht gewarnt, die geplante Verschmelzung der Deges mit der Autobahn GmbH sei mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken behaftet. Mit der Reform würde der Bund Aufgaben der Länder und der Landesverwaltungen übernehmen. Dies widerspräche der vom Grundgesetz vorgegebenen Aufgabentrennung, warnten die Rechnungsprüfer. Würde die Reform dennoch durchgezogen, könnte dies gravierende Folgen haben, so der Bundesrechnungshof. Sämtliche Aufträge, die die Länder an die Deges vergeben haben, wären neu auszuschreiben, warnten die Prüfer. Bei Verstößen gegen das Vergaberecht drohten sogar Schadensersatzforderungen.

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