Kleine Anfrage:Wie sichert die Landesregierung die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Sonn- und Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung geschützt. Beschäftigte sollen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht arbeiten, sondern Gelegenheit zur Erholung erhalten.
In der Landtagssitzung am 13.12.2017 hat Frau Ministerin Reimann den Wert des Sonn- und Feiertagsschutzes betont. Die Zahlen der Bewilligungen für Sonn- und Feiertagsarbeit sind in Nieder-sachsen in den vergangenen Jahren allerdings stetig gestiegen. Unter anderem wurde vom Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg einem Schlachthof eine solche Genehmigung für die Weihnachtsfeiertage 2017 ausgestellt.