Grüne kritisieren nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens für Sitzverteilung in Kommunalparlamenten:Harburg/Heidekreis: Detlev Schulz-Hendel fordert GroKo auf, die nachträgliche Änderung im Landtag zu unterlassen

Im Innenausschuss des Landtages wurde gestern die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beraten. Kernpunkt ist eine Änderung des Auszählverfahren für die Sitzverteilung in den Ausschüssen der neuen Kommunalparlamente. Detlev Schulz-Hendel fordert GroKo auf, die nachträgliche Änderung im Landtag zu unterlassen: „...“

Im Innenausschuss des Landtages wurde gestern (30.9.) die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beraten. Kernpunkt ist eine Änderung des Auszählverfahren für die Sitzverteilung in den Ausschüssen der neuen Kommunalparlamente.

Dazu erklärt Detlev Schulz-Hendel, für den Landkreis Harburg und den Heidekreis zuständiger Landtagsabgeordnete der Grünen:

Das ist schon ein schlechter und unanständiger Stil, wenn SPD und CDU nach der Kommunalwahl durch eine nachträgliche Änderung die Sitzverteilung in den Ausschüssen der Kommunalparlamente verändern wollen. Das geplante Auszählverfahren nach d’Hondt benachteiligt die kleineren Fraktionen und die Wählergemeinschaften in den Kommunen vor Ort. Sie verlieren Sitze mit Stimmrecht und erhalten dann nur noch ein Grundmandat mit Rede- und Antragsrecht. Gerade in den Kommunen vor Ort wird damit der Wille der Wähler*innen im Nachhinein missachtet und die bei den Kommunalwahlen erreichten Mehrheiten nachträglich verändert. Das ist ein undemokratischer Akt, den ich ablehne, auch wenn wir selbst in einigen Kommunalparlamenten davon profitieren würden.

Das bisherige Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer sorgt aktuell noch für eine faire Sitzverteilung und insbesondere die Möglichkeit der Beteiligung kleinerer Fraktionen und Wählergruppen und bildet somit die Vielfalt unserer Gesellschaft und des Wählerwillens besser ab als das Verfahren nach d’Hondt.

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