Neues Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG):Lüneburg: Schulz-Hendel: Leere Versprechungen statt Fahrradland Nummer Eins

Heute (18. April 2018) verabschiedete der Landtag das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Leider lässt das Gesetz von SPD und CDU etliche Anliegen von Verbänden, Initiativen und Institutionen unberücksichtigt, die diese in der Ausschussanhörung geäußerten hatten.

 

Heute (18. April 2018) verabschiedete der Landtag das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG). Leider lässt das Gesetz von SPD und CDU etliche Anliegen von Verbänden, Initiativen und Institutionen unberücksichtigt, die diese in der Ausschussanhörung geäußerten hatten.

„Ich bin verwundert, dass Verkehrsminister Althusmann vollmundig davon spricht, dass Niedersachsen unter ihm Fahrradland Nummer Eins wird. Diesen Worten hätten aber auch Taten folgen müssen! Entweder meint es der Minister nicht ernst – oder aber die CDU- und SPD-Fraktionen nehmen ihn nicht ernst“, so Schulz-Hendel, Verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion.  „Der verstärkte Ausbau der kommunalen Radwegestruktur wäre für Lüneburg wichtig gewesen, um verkehrsbedingte Luftverschmutzungen zu verringern und die Stadt weiter vom Individualverkehr zu entlasten.“ Dafür hatte der Grüne Gesetzesvorschlag 15 Millionen Euro reserviert.

Bislang erhielt Niedersachsen jährlich rund 123 Millionen Euro für kommunale Investitionen in den ÖPNV und in Straßenprojekte. Diese Regelung läuft Ende 2019 allerdings aus. Die Landesregierung folgt dem Grünen Gesetzentwurf nun insofern, die Mittel auf 150 Millionen Euro zu erhöhen und auch über das Jahr 2019 hinaus für die Kommunen zu sichern. Allerdings fehlen im NGVFG der GroKo eine Anpassung der Mittel an die steigenden Kosten für kommunale Infrastrukturprojekte (Dynamisierung). im Sinne einer echten Verkehrswende fehlt außerdem, zehn Prozent der Mittel künftig in den Radwegebau zu investieren. Deshalb hatten die Grünen einen Änderungsantrag gestellt, der diese Schwachstellen behoben hätte.

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