Neues Ladenöffnungszeitengesetz - GroKo weitet Sonntagsarbeit aus:Lüneburg: Staudte & Schulz-Hendel: Recht auf Arbeitsruhe schützen - nach vier Sonntagen ist Schluss!

Die Grünen im Landtag kritisieren scharf die Novelle zum Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG), die heute (14.05.19) mit den Stimmen der GroKo beschlossen worden ist. Dazu erklären die regionalen grünen Abgeordneten Miriam Staudte und Detlev Schulz-Hendel „..."

Die Grünen im Landtag kritisieren scharf die Novelle zum Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG), die heute mit den Stimmen der GroKo beschlossen worden ist.

„Rot-Schwarz will, dass das Verkaufspersonal in Zukunft an sechs, und nicht wie bisher an vier Sonntagen hinterm Verkaufstresen steht – statt mit Freunden und Familie gemeinsam freie Zeit zu verbringen“, kritisiert die regionale Grüne Abgeordnete Miriam Staudte. „Das Recht auf Arbeitsruhe an Sonntagen ist ein hohes Gut. Die GroKo tritt dieses von der Verfassung geschützte Recht mit Füßen.“

Im Zuge gescheiterter Sonntagsöffnungen in der Vergangenheit hätten Gerichte in ihren Urteilen einen klaren Handlungsauftrag an die Gesetzgeber in den Ländern gerichtet. „Es sollte mehr Rechtssicherheit für Kommunen und Einzelhandel geschaffen werden“, ergänz der regionale Grüne Abgeordnete Detlev Schulz-Hendel. Tatsächlich sei die GroKo mit ihrer Novelle krachend an dieser Aufgabe gescheitert. „Ich habe schon jetzt davon gehört, dass Klagen gegen künftige Sonntagsöffnungen vorbereitet werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Gesetz erneut von Gerichten einkassiert wird.“

Mit einem eigenen Antrag fordern die Grünen die Landesregierung auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen und den Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel zu wahren. „Wir wollen, dass sich auch in Zukunft die Menschen im Einzelhandel darauf verlassen können, maximal viermal im Jahr sonntags arbeiten zu müssen. Und: wir wollen sicherstellen, dass nur dann die Arbeitsruhe der Beschäftigten gestört wird, wenn ein wirklich triftiger Grund vorliegt“, erklären Staudte und Schulz-Hendel gemeinsam den grünen Vorstoß.

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