Die Entscheidung am Mittwoch im Landtag muss abgesetzt werden!:Lüneburg/Harburg/Heidekreis: Landesregierung plant drastische Senkung der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas
Die Grünen haben im Wirtschaftsausschuss eine umfassende Akteneinsicht gefordert, um die Vorgänge der geplanten Senkung der Förderabgabe auf Erdöl und Erdgas vollständig aufzuklären. Detlev Schulz-Hendel erwartet, dass die örtlichen Landtagsabgeordneten von SPD und CDU sich in ihren Fraktionen für eine Absetzung des Tagesordnungspunktes einsetzen und somit die geplanten Subventionen für die Erdöl- und Erdgassubventionen in Millionenhöhe stoppen.
Darum geht’s:
Die Grünen fordern, die geplante Eilentscheidung zur Senkung der Förderabgabe für Öl und Gas in dieser Woche im Landtag von der Tagesordnung abzusetzen. Die Landesregierung hatte die Pläne über einen Nachlass von rund 250 Millionen Euro für die kommenden zehn Jahre erst kurzfristig im Januar vorgelegt. Die Begründungen und Informationen im Wirtschaftsausschuss und im Haushaltsausschuss sind unvollständig und in wesentlichen Punkten sogar irreführend. So verschweigt die Regierung die zahlreichen Sonderregelungen, wodurch die tatsächliche Höhe der Förderabgabe in den meisten Fällen deutlich niedriger ausfällt als von der Regierung vor den Parlamentsausschüssen angegeben. Zur Begründung verweist die Regierung auf ein Urteil in Mecklenburg-Vorpommern. Sie verschweigt jedoch, dass dort die Förderabgabe erhöht wurde. In Niedersachsen ist die Förderabgabe unter Rot-Grün bereits gesenkt worden.
Die Landesregierung weigert sich unverändert zu benennen, wer in Niedersachsen gegen die Förderabgabe in Niedersachsen mit welcher genauen Begründung klagt. Sie stützt sich allein auf Urteile in einem anderen Bundesland, die zwei bzw. fünf Jahre alt sind. Das Rechtsgutachten für die Situation in Niedersachsen, dessen Zustandekommen die Regierung nicht näher erläutert, wird streng vertraulich gehalten. Soviel lässt sich dennoch sagen: Es enthält keine Angaben über die Folgekosten der Öl- und Gasförderung für Umweltschäden und den späteren Rückbau. Gleichzeitig will die Landesregierung die Förderabgabe bis 2030 auf einem Minimalniveau festschreiben und sichert bei möglichen Veränderungen der Vereinbarungen der Öl- und Gasindustrie Schadenersatz zu. Eine Beratung der Pläne zur Förderabgabe im Umweltausschuss lehnten die Mitglieder von SPD und CDU ab. Die Grünen-Fraktion stellt deshalb den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 13 von der Tagesordnung des Landtags am morgigen Mittwoch.
Dazu Detlev Schulz-Hendel, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag:
Statt angesichts der Klimakrise einen Ausstiegsfahrplan aus der Öl- und Gasförderung vorzulegen, wollen SPD und CDU ihren Kniefall vor den Förderkonzernen durch das Parlament im Eiltempo durchbringen. Dabei soll das Parlament in Mithaftung genommen werden, ohne das dem Landtag alle Fakten verlässlich vorgelegt werden. Selbst in einer vertraulichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses ist das Wirtschaftsministerium unter dem Wirtschaftsminister Althusmann jeden Beleg für eine notwendige Absenkung der Förderabgaben schuldig geblieben. Insbesondere liegen bis heute keine prüfbaren Unterlagen vor, die eine Absenkung der Förderabgaben rechtfertigen. Wirtschaftsminister Althusmann ist in der Pflicht, dem Landtag prüffähige Unterlagen schnellstmöglich vorzulegen. Das Wirtschaftsministerium hat bis heute nicht die Unternehmen benannt, die entsprechende Klagen eingereicht haben. Wir fordern die Landesregierung und den Wirtschaftsminister auf ihrer parlamentarischen Verantwortung gerecht zu werden und die Entscheidung am Mittwoch abzusetzen. Auf Basis unvollständiger und falscher Informationen kann ein Landtag keine verantwortungsgerechte Entscheidung treffen.
Ich erwarte hier, dass die örtlichen Landtagsabgeordneten von SPD und CDU sich in Ihren Fraktionen für eine Absetzung des Tagesordnungspunktes einsetzen und somit die geplanten Subventionen für die Erdöl- und Erdgassubventionen in Millionenhöhe stoppen. Gleichzeitig haben die Grünen im Wirtschaftsausschuss eine umfassende Akteneinsicht gefordert, um die Vorgänge vollständig aufzuklären.
Hintergrund
Die Förderabgabe für Erdgas soll ab 2022 von nominal 27 Prozent auf 10 Prozent, die Abgabe auf Erdöl von nominal 18 auf 10 Prozent gesenkt werden. Für 2020 soll rückwirkend eine vollständige Befreiung und 2021 eine Senkung auf 5 Prozent erfolgen. Das Land verzichtet nach seinen eigenen Angaben in der Antragsbegründung für die Förderzinssenkung auf mindestens eine Viertel Milliarde Euro.
Die Landesregierung begründet das Entgegenkommen gegenüber der Industrie allein mit einem Gerichtsurteil zur Förderabgabe in Mecklenburg-Vorpommern. Die dortige Landesregierung hatte den Fördersatz verdoppelt mit der Begründung, damit Mehreinnahmen für den Haushalt zu schaffen. Diese Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Rechtsstreit mit Mecklenburg-Vorpommern für unzulässig erklärt und die Erhöhung gekippt. Die Förderabgabe müsse mit „sonstigen volkswirtschaftlichen Belangen“ begründet werden. Das Urteil ist bereits aus dem Jahr 2018.