Pressestatement:Lüneburg/Harburg/Heidekreis: Schulz-Hendel fordert Rettungsfonds für selbstständige Künstler*innen

Im Landkreis Lüneburg, Harburg und dem Heidekreis sind auch nach der Lockerung der Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus weiterhin Veranstaltungshallen, Theater und Museen geschlossen. Besonders betroffen sind davon selbstständige Künstler*innen und Kreative. Dazu erklärt der regionale Abgeordnete Detlev Schulz-Hendel ...

Im Landkreis Lüneburg, Harburg und dem Heidekreis sind auch nach der Lockerung der Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus weiterhin Veranstaltungshallen, Theater und Museen geschlossen. Besonders betroffen sind davon selbstständige Künstler*innen und Kreative. Sie verdienen aktuell kein Geld, da alle Kulturveranstaltungen ausfallen und sie als Selbstständige keine Kurzarbeit beantragen können. „Mich haben viele Hilferufe von Kulturschaffenden aus der Region erreicht, denn die aktuellen Rettungsschirme von Land und Bund helfen ihnen nicht“, berichtet der für die drei Landkreise zuständige Landtagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel (Bündnis 90/Die Grünen). Selbstständige Kreative haben kaum Betriebsausgaben, sondern bestreiten ihre persönlichen Lebenshaltungskosten zumeist direkt aus ihrem Verdienst. Die niedersächsische Corona-Soforthilfe fördert jedoch nur Betriebskosten. „Die aktuell einzige Möglichkeit für Selbstständige in Niedersachsen ist der Gang zum Jobcenter, um Hartz 4 zu beantragen. Das ist weder würdig noch eine schnelle und unbürokratische Hilfe!“, kritisiert der Grüne Abgeordnete.

Unsere selbstständigen Kulturschaffenden in Niedersachsen brauchen dringend schnelle und unbürokratische Hilfe, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

Als einziges Bundesland hat bislang Baden-Württemberg ein von den Kulturverbänden als wirksam eingestuftes Hilfsprogramm aufgelegt. Dort erhalten Künstler*innen, Kulturschaffende und Kreative, die durch die Corona-Pandemie in existenzielle Not geraten sind und ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, eine dreimonatige Soforthilfe. Im Gegensatz zu Niedersachsen können Soloselbständige und Kleinunternehmen dabei auch Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. „Wir fordern von der Landesregierung, ein wirksames Soforthilfeprogramm für Kulturschaffende und andere Solo-Selbstständige wie in Baden-Württemberg zu schaffen“, so Schulz-Hendel.

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