Landtag beschließt Kampf gegen Schrottimmobilien in den Kommunen :Lüneburg/Heidekreis/Harburg: Endlich gibt es Mindeststandards fürs Wohnen!
„Endlich können unsere Städte und Gemeinden unwürdige Zustände, in denen Menschen unter schlimmen Bedingungen wohnen müssen, wirksam bekämpfen", teilte der Grüne- Landtagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel mit...
„Endlich können unsere Städte und Gemeinden unwürdige Zustände, in denen Menschen unter schlimmen Bedingungen wohnen müssen, wirksam bekämpfen", teilte der Grüne-Landtagsabgeordnete Detlev Schulz-Hendel mit. „Wir kennen solche Probleme auch bei uns in der Region“. Vor fast drei Jahren hatte die Landtagsfraktion der Grünen nach Berichten über Vorfälle in überlegten Wohnblocks und unzumutbare Wohnverhältnisse von Werksvertrags-Beschäftigten von Schlachthöfen und Leiharbeitsfirmen einen Gesetzentwurf für ein Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz eingebracht. Jetzt hat der Landtag mit deutlicher Mehrheit ein solches Wohnraumschutzgesetz für alle Kommunen in Niedersachsen beschlossen. Anlass waren verzweifelte Rufe aus vielen Kommunen, denen es im Kampf gegen Schrottimmobilien und unwürdige Wohnbedingungen an gesetzlicher Handhabe mangelte.
Das neue Gesetz sieht Mindestanforderungen für vermieteten Wohnraum vor. Dazu gehören ausreichend Tageslicht, Belüftung, Energie-, Wasserversorgung sowie Entwässerung, Heizungen und Sanitäreinrichtungen und mindestens 10 Quadratmeter pro Person. Schulz-Hendel: „Überbelegte Wohnungen mit 6 Menschen in einer 40 Quadratmeter-Wohnung wären dann rechtswidrig und mit hohen Bußgeldern belegt". Kommunen können zukünftig Nachbesserungen etwa bei sanitären Einrichtungen verlangen und Unbewohnbarkeitserklärungen aussprechen, bis die Mängel abgestellt sind. Kommunen müssen die Eigentümer*innen von Schrottimmobilien nicht mehr teuer entschädigen, sondern können bis zu 50.000 € Ordnungsgeld verlangen. Auf Druck der Grünen und der Gewerkschaften wurden neben Wohnungen auch Arbeitnehmerunterkünfte etwa für Beschäftigte auf Schlachthöfen unter dieses Gesetz gefasst. Auch dort gelten in Zukunft gleiche Standards wie 10 m² Mindestwohnfläche pro Mensch. „Die Groko wollte zunächst nur 9m² pro Erwachsenen und 6m² pro Kind zugestehen, jetzt gibt es 10m² Wohnfläche für alle", zeigte sich Schulz-Hendel sehr erfreut. Die Unterbringung von Werksarbeiter*innen in Schlachthöfen hatte im letzten Jahr durch massive lokale Corona-Ausbrüche deutschlandweit für Empörung gesorgt. Auch in engen Wohnblocks kam es zu gehäuften Corona-Ausbrüchen. Die Grünen bedauern jedoch, dass das Land die Wohnraumkontrolle nicht als Pflichtaufgabe der Kommunen einstuft und kein zusätzliches Personal bereitstellt. „Wir bedauern, dass SPD und CDU die Kommunen im Sinne des Konnexitätprinzips nicht finanziell bei der neuen Aufgabe unterstützen wollten,“ erläutert Schulz-Hendel die Unterschiede zum Grünen-Gesetzentwurf, der mehr Personal für Kontrollen vorsah.
Aber insgesamt hat sich die SPD/CDU-Koalition im Landtag weitestgehend dem Grünen-Gesetzentwurf angeschlossen. Schulz-Hendel:
„Nun gelten auch in unseren Kommunen die neuen Wohnraumstandards des Landes, so dass die Städte und Gemeinden nun eine bessere Handhabe gegen menschenunwürdigen oder überbelegten Wohnraum haben. Die Menschenwürde und ein Mindestmaß an sanitärer Ausstattung und Platz gelten nun in allen Wohnformen."
Nach Ansicht der Grünen in Niedersachsen ist das Wohnraumschutzgesetz aber nur ein Schritt von vielen: „Der Mangel an sozialem und bezahlbarem Wohnraum ist damit nicht gelöst. Die Zahl der Sozialwohnungen in Niedersachsen sinkt dramatisch“, berichtet Schulz-Hendel. Dieser Wohnraummangel sorge dafür, dass Menschen gezwungen wären, unter menschenunwürdigen Bedingungen zu wohnen müssten.
„Die Preise für Bau- und Ackerland steigen landesweit, kontinuierlich. Wir brauchen eine niedersächsische Wohnwende mit mehr Wohnungsbau in den Kommunen und mehr Investitionen in den Wohnungsbestand. Genau dafür fordern wir Grünen und der DGB eine neue Landeswohnungsbaugesellschaft.“