Pressemeldung Nr. 74 vom

Niedersachsen darf sich bei Fahrverboten gegen gefährliche Raserei nicht wegducken

Einen Formfehler in der Straßenverkehrsordnung auszunutzen, um die überfällige Reform des neuen Bußgeldkataloges mit einer Neuregelung insbesondere für Fahrverbote aufzuweichen, lehnen wir Grünen mit Blick auf die Situation in Niedersachsen ab. Das zeigt der Blick auf die Unfallzahlen. In einem Flächenland wie Niedersachsen sind wie in keinem anderen Bundesland die geschwindigkeitsbedingten Unfälle gerade erst 2019 wieder gestiegen.

Darum geht’s

Die vom Bund verschärfte Straßenverkehrsordnung mit höheren Bußgelder und härten Fahrverboten insbesondere für Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen gilt nach einem Formfehler im Bundesverkehrsministeriums vorerst nicht und muss neu beschlossen werden. Die Landesregierung hat in einer Antwort an die Grünen-Fraktion signalisiert, dass sie zu Lockerungen gegenüber der aktuellen Fassung bereit ist, insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen außerhalb von Städten und Ortschaften.

Das sagen die Grünen

Detlev Schulz-Hendel, verkehrspolitischer Sprecher:

„Einen Formfehler in der Straßenverkehrsordnung auszunutzen, um die überfällige Reform des neuen Bußgeldkataloges mit einer Neuregelung insbesondere für Fahrverbote aufzuweichen, lehnen wir Grünen mit Blick auf die Situation in Niedersachsen ab. Das zeigt der Blick auf die Unfallzahlen. In einem Flächenland wie Niedersachsen sind wie in keinem anderen Bundesland die geschwindigkeitsbedingten Unfälle gerade erst 2019 wieder gestiegen. Die Verschärfungen bei Fahrverboten haben einen ganz realen Grund: Sie dienen der Verkehrssicherheit von Fußgängern, Kindern und älteren Menschen in den Städten und anderen Ortschaften. Sie dienen aber auch der Verkehrssicherheit auf den vielen Landstraßen. Wer sich an die Geschwindigkeitsregeln hält, hat nichts zu befürchten. Wenn die Landesregierung sich jetzt nur noch um die Geschwindigkeitsproblemen innerorts kümmert, nimmt sie letztlich Verkehrstote und Verletzte durch zu schnelles Fahren billigend in Kauf. Das Gefahr zeigt die jüngste Unfallstatistik sehr deutlich.

Es geht hier nicht um Gängelei von Autofahrerinnen und Autofahrern. Es geht darum, neben den wichtigen Aufklärungskampagnen auch um eine abschreckende Wirkung durch Fahrverbote als weiteres geeignetes Mittel zur Verhinderung von Verletzten und Toten im Straßenverkehr.

Wir Grünen stehen hier an der Seite der Gewerkschaft der Polizei und der Unfallforschung der Versicherungen: Zu hohe Geschwindigkeiten haben das größte Todes- und Verletzungsrisiko eben nicht nur innerhalb von geschlossenen Ortschaften. Unfälle deutlich zu reduzieren und zu verhindern, muss in einem Flächenland wie Niedersachsen oberste Priorität haben. Das sollte auch die Landesregierung aus SPD und CDU obenan stellen.

Die Minister Pistorius und Althusmann sollten ihren Streit über die eigentlich längst beschlossene Verschärfung des Bußgeldkataloges beenden und mit einem klaren Kurs zusammen mit anderen Bundesländern das Trauerspiel von Bundesminister Scheuer beenden. Der peinliche Formfehler in der Straßenverkehrsordnung, für den Scheuer politisch verantwortlich ist, muss schnell behoben werden – ohne neue Tricksereien zu Lasten der Verkehrssicherheit.  

Hintergrund

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist am 28.04.2020 im Kraft getreten und musste aufgrund eines Formfehlers wieder außer Kraft gesetzt werden. Unter Ergänzung des Zitates von § 26a Abs.1 Nr. 3 StVG kann der Formfehler wieder behoben werden. In Niedersachsen ist dazu ein Streit zwischen dem Innenminister und dem Verkehrsminister über eine Beibehaltung der Regeln entbrannt. Die Grünen hatten die Haltung der Landesregierung in der Anfrage mit der Drucksache 18/7096 abgefragt und die Antworten sind in der Anlage beigefügt.

Unter der rot-grünen Landesregierung hatte Niedersachsen 2016 im Bundesrat schon höhere Strafen für besonders gefährliche Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen gefordert. Bei der Beantwortung der aktuellen Anfrage wird nun aber deutlich, dass die Landesregierung nur noch auf die Gefahren durch zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften hingewiesen wird, nicht aber außerhalb von Städten und Orten. Es ist auffällig, dass die Landesregierung nicht eindeutig in ihrer Aussage ist, ob sie wirklich nur eine Beseitigung des Formfehlers will und damit zu dem Bußgeld-Katalog im Prinzip steht oder aber doch eine Aufweichung der schärferen Regeln akzeptieren würde. Denn sie spricht bei der Beantwortung von einer erneuten Abwägung in Bezug auf Grundrechte der Betroffenen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die nicht eindeutige Positionierung macht aus unserer Sicht deutlich, dass die GroKo in Niedersachsen sich nicht einig ist, sondern insbesondere Innenminister Pistorius und Verkehrsminister Althusmann ihren Grundsatz-Streit nicht beigelegt haben. Während Pistorius an den bereits beschlossenen Regeln festhalten will, stützt Althusmann den falschen Kurs des CSU-Kollegen Scheuer.

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