Neues Gutachten zum Nachtflug nur unter Beteiligung der Betroffenen:Schulz-Hendel: Gesundheitsschutz in den Mittelpunkt stellen!

Auf Antrag von SPD und CDU hat der Landtag ein neues Gutachten für die betriebswirtschaftliche Relevanz der Nachtflüge am Flughafen Hannover-Langenhagen beschlossen. Die Grünen fordern ein Gutachten, das vor allem den Nachtflugverkehr und die Folgen des Fluglärms auf die Gesundheit der Anwohner*innen berücksichtigt.

Darum geht’s

Auf Antrag von SPD und CDU hat der Landtag am 14.09.2021 ein neues Gutachten für die betriebswirtschaftliche Relevanz der Nachtflüge am Flughafen Hannover-Langenhagen beschlossen. Der Antrag wurde in einem parlamentarischen Hau-Ruck Verfahren durchgeboxt, ohne jedoch die Rahmenbedingungen für ein neutrales Gutachten festzulegen und ohne die betroffenen Anlieger-Kommunen sowie die Bürgerinitiativen im Antragsverfahren angemessen zu beteiligen. Die Grünen fordern deshalb nun ein Gutachten, das vor allem den Nachtflugverkehr und die Folgen des Fluglärms auf die Gesundheit der Anwohner*innen berücksichtigt und darüber hinaus eine umfassende Beteiligung aller betroffenen Regionen sowohl bei der Vergabe eines solchen Gutachtens aber auch bei der Bewertung der Ergebnisse sicherstellt.

Das sagen die Grünen

Detlev Schulz-Hendel, verkehrspolitischer Sprecher

Wir hätten uns ein zweites, vor allem neutrales Gutachten zusammen mit den Bürgerinitiativen bereits schon vor zwei Jahren gewünscht, bevor das Land die Nachtflugregelung bis zum Jahr 2029 verlängert hatte. Denn schon damals war klar, dass das vorliegende Hübl-Gutachten als Grundlage für die neue Nachtflugregelung deutliche Defizite aufwies und nicht als Grundlage für neue Regelungen hätte dienen dürfen. Das hat Verkehrsminister Althusmann ignoriert.

Der Antrag der GroKo im September, ein neues Gutachten in Auftrag zu geben, war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, hat aber aufgrund des parlamentarischen Hau-Ruck Verfahrens so viele Schwächen, das erneut droht, die Menschen und ihre berechtigten Erwartungen auf ausreichend Gesundheitsschutz zu enttäuschen. Wir wollen unbedingt verhindern, dass erneut Hoffnungen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern geweckt werden und sie dann völlig ihr Vertrauen in die Politik und die Akzeptanz für den Flughafen Hannover-Langenhagen verlieren. Um sicherzustellen, dass nicht wieder ein Scheingutachten vorgelegt wird, müssen die Betroffenen und die Bürgerinitiativen gleich von Anfang an in den neuen Prozess eingebunden werden. Die Menschen, die unter dem Fluglärm gesundheitlich leiden, müssen auf Augenhöhe beteiligt werden – und zwar schon bevor der Auftrag, ein Gutachten zu erstellen, erteilt wird und auch danach, wenn die Ergebnisse vorliegen und bewertet werden. Das ist umso wichtiger, da Minister Althusmann bereits vor der Beschlussfassung im Landtag hat erklären lassen, dass sich das Ministerium rechtlich nicht an die Ergebnisse eines neuen Gutachtens gebunden fühlt.

Uns Grünen ist wichtig, dass endlich Schluss mit den Märchen rund um den Nachtflugverkehr und dessen angebliche wirtschaftliche Notwendigkeit ist: Wir wollen auch nicht, dass unzulässigerweise Gesundheitsschutz gegen wirtschaftliche Interessen ausgespielt wird. Richtig ist, dass es im Flughafenumfeld 158 Betriebe mit rund 10.400 Beschäftigten gibt. Falsch ist aber, dass Betriebe und Beschäftigte wirtschaftlich abhängig vom Nachtflug sind. Auch die regionale Wertschöpfung und Wirtschaftlichkeit ist begrenzter, als meist vorgegeben wird: Nur rund 15 Prozent der Nachtflüge finden durch die TUI statt. Ansonsten handelt es sich vor allem um Billigflieger. Wir erwarten von der Landesregierung, alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Nachtflüge vollumfänglich auszuschöpfen und die Scheindebatten umgehend zu beenden.

Hintergrund

Als Grundlage der Entscheidung im Jahr 2019 für die Verlängerung des Nachtflugverkehrs am Flughafen Hannover-Langenhagen bis 2029 diente das sogenannte Hübl-Gutachten. Mittlerweile ist bekannt, dass das Gutachten Lücken aufweist. Es fehlen u.a. Berechnungsgrundlagen, bei der Wirkungsanalyse und der Bewertung der Schäden durch den Nachtflug wurden methodische Fehler gemacht. Kurz vor der Bundestagwahl im vergangenen September brachte die SPD-CDU-Koalition einen Antrag für ein zusätzlichen Gutachten zum Fluglärm im Landtag ein, der viele Fragen offen ließ und der genau wie sein Vorgänger die Menschen nicht ausreichend vor Nachfluglärm schützen wird. Denn nicht im Fokus der GroKo-Initiative stand der Gesundheitsschutz der Betroffenen, der Antrag sah auch keine Beteiligung der Anwohner*innen am Verfahren vor. Diese Schwächen haben es aus Sicht der Grünen-Fraktion notwendig gemacht, einen eigenen Antrag vorlegen, der die Schwächen des Groko-Antrags korrigiert.

Entschließungsantrag Grüne: Drs 18/10171

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