Statement zu den veralteten Planungen für die Autobahn 20 :Schulz-Hendel: Verkehrsminister Althusmann ignoriert massive Kostensteigerungen und Auswirkungen auf den Klimaschutz
Verkehrsminister Althusmann ignoriert massive Kostensteigerungen und Auswirkungen auf den Klimaschutz. Stattdessen hält er an veralteten Planungen für die Autobahn 20 fest. Dazu erklärt Detlev Schulz-Hendel: „...“
Detlev Schulz-Hendel, verkehrspolitischer Sprecher:
„CDU und SPD stehen weiter zum Autobahnwahnsinn, als ob es den Klimawandel und die daraus folgenden Unwetterkatastrophen, wie wir sie zuletzt in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erleben mussten, nicht gäbe. Das geht aus den Antworten auf unsere Grünen Anfragen zu den geplanten Autobahnneubauten in Niedersachen hervor.
Der auf veralteten Daten basierende und klimafeindliche Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist der Dinosaurier der Verkehrsplanung.
Systematisch baut er auf Zahlen aus dem Jahr 2012 auf und lässt keine neuen Erkenntnisse und Entwicklungen einfließen. Damit ist er völlig ungeeignet die Verkehrspolitik der Zukunft zu entwerfen. Dabei verweigert ohne Not die Landesregierung diesen Fakt anzuerkennen und sich für Anpassungen einzusetzen. Stattdessen hält sich Verkehrsminister Althusmann starr an den Plänen fest und präsentiert sich als Verfechter der überholten Systematik. So bekennen sich Verkehrsminister Bernd Althusmann und die Landesregierung eindeutig zur Küstenautobahn A 20, obwohl sich deren Kosten sich auf dem niedersächsischen Gebiet mittlerweile fast verdoppelt haben, wie eine Studie des BUND in 2020 berechnet hat. Die Landesregierung spricht lediglich von einer Verteuerung von 43 Prozent zum Jahr 2015, was in der Folge bereits zu Kosten von 20 Millionen pro Autobahnkilometer führt.
Auch die sogenannte Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) sieht nicht vor einzelne Autobahnprojekte zu überprüfen, es wird lediglich das Gesamtverkehrsaufkommen für Deutschland aktualisiert. Alleine dieser Prozess dauert fünf Jahre und soll im Jahr 2023 abgeschlossen werden. „Mit der BPÜ selbst ist keine Änderung der Dringlichkeitseinstufungen der Bundesfernstraßenprojekte verbunden. Es werden auch keine darin enthaltenen Projekte herausgenommen oder neue Projekte eingestellt.“ antwortet die Landesregierung auf die Grünen Anfrage. Auch daran zeigt sich die Trägheit und Absurdität der Verfahren. Dass die Kostenexplosion der A 20 nicht in die aktuell laufende Bedarfsplanüberprüfung des BVWP einfließt, bedeutet im Ergebnis, dass der BVWP in seiner aktuellen Fassung gescheitert ist. Die starre Systematik sieht schlicht nicht vor, dass der BVWP fortlaufend an neue Erkenntnisse, ökologische wie ökonomische Entwicklungen und Studien angepasst wird.
Das gern gewählte Argument der A20 Befürworter, dass der Autobahnbau ‚den Logistik- und Wirtschaftsstandort Niedersachsen leistungsfähiger und attraktiver zu machen‘ wurde beispielsweise in der Studie von Intraplan/Planco/TUBS¹ , die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegebenen wurde, widerlegt. Die Kernaussage lautet, dass für das regionale Wirtschaftswachstum relativ unwichtig ist, ob eine Straße gebaut und in Betrieb genommen wird oder nicht. Ob die Wirtschaft erstarkt, hängt demnach vor allem davon ab, ob Fach- und Arbeitskräfte ausreichend zur Verfügung stehen. Ebenso beunruhigend, auf die Frage wer die Kosten eines Absackens der A20 tragen würde, antwortet der Verkehrsminister, dass dies zu Lasten des Herstellers der Autobahn ginge und ansonsten gerichtlich geklärt werden müsste.
Wir können es uns nicht länger erlauben, mit überholten Konzepten hilflos der steigenden Erderwärmung zu begegnen. Wir brauchen jetzt eine Mobilitätswende. Dafür gehören alte Instrumente wie auch der BVWP auf den Prüfstand, der dringend dem aktuellen Bedarf, CO2 massiv zu reduzieren, angepasst werden muss. Auch wenn die weiteren Planungen für die Autobahnneubauten in Niedersachsen bei der Autobahn GmbH des Bundes liegen, kann sich Minister Althusmann sich nicht aus der Verantwortung für Niedersachsen stehlen. Wir erwarten ein klares Bekenntnis für eine ehrliche und transparente Bedarfsplanüberprüfung der geplanten Autobahnprojekte, die neben der wirtschaftlichen und verkehrlichen Entwicklung, nun endlich auch die Klimaschutzkriterien und die Kostenexplosionen berücksichtigt.“
1 Vgl. Grundsätzliche Überprüfung und Weiterentwicklung der Nutzen-Kosten-Analyse im Bewertungsverfahren der Bundesverkehrswegeplanung, FE-Projektnr.: 960974/2011, Endbericht, 24.03.2015, S. 139ff.